Online-Vergleich und Online-Beratung irreführend

Online-Vergleich und Online-Beratung als Begriffe irreführend

Im Law-Blog habe ich einen interessanten Artikel in der Rubrik Wettbewerbsrecht gefunden.

Der Fall:
Die Betreiberin einer Webseite für Versicherungsvergleiche warb auf Ihrem Internetprojekt mit den Begriffen “Online-Vergleich” und “Online-Beratung”. Die Besucher der Webseite konnten über ein Formular einen Versicherungsverlgeich erstellen oder sich beraten lassen.
Die Webseitenbetreiberin erhielt dann die Anfrage per E-Mail und beantwortete die Anfragen dann zeitverzögert per Mail.

Dies wurde von der Klägerin als wettbewerbswiedrig angesehen, da der User einer Webseite bei dem Begriff “Online” eine sofortige und nicht zeitlich verzögerte Antwort wie bei zum Beispiel einem Chat erwarte.

Nun wurde vom Landgericht Berlin der Webseitenbetreiberin das weitere Verwenden der Begriffe untersagt.

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil eine krasse Fehlentscheidung, denn der Begriff “Online” wird im Internet in allen möglichen Bereichen verwendet und hat sich bei der Eingabe, von Suchenden, in Suchmaschinen etabliert. Wenn das Gericht also davon ausgeht das “Online” als Synonym für Chat steht, wie verhält sich das dann bei dem Suchbegriff “Online Kontaktvermittlung”. Muss ich dann nicht erwarten sofort bei der Anfrage einen Kontakt zu einer Frau/Mann zu bekommen? Ich kann nur hoffen das diese Entscheidung nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle führt.

Falls Sie mehr zum Thema erfahren möchten, erhalten Sie unter Begriffe “Online-Beratung” und “Online-Vergleich” irreführend einen Auszug des Gerichtsurteil und weitere Informationen zum Thema.


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