Auch an roter Ampel Handy-Verbot

Das Oberlandesgericht Celle entschied das Telefonieren im Auto mit dem Handy auch dann verboten ist, wenn man an einer roten Ampel wartet. Damit wurde ein anders lautendes Urteil vom Amtgericht Hannover aufgehoben.
Im Urteilsbegründung heißt es: Die “besondere Gefährdungslage” sei beim Halten an einer Ampelkreuzung nämlich nicht beseitigt. In dem Beschluß heißt es auch weiter, das es ebenfalls nicht erlaubt ist während dem Warten an den roten Ampel den Sicherheitsgurt abzulegen.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer aus Hannover, der sich vor einer roten Ampel den Sicherheitsgurt abgelegt und mit seinem Handy telefoniert hatte. Die Angelegenheit landete vor dem Amtsgericht Hannover, da der Mann das Bußgeld nicht akzeptiert hatte.
Der Autofahrer erklärte dem Richter das er die Stecke kenne und wisse das die Rotphase an der Ampel sehr lange dauere. Als dann sein Handy klingelte habe er sich abgeschnallt, um den Anruf in Empfang zu nehmen.
Auf Grund dieser Erklärung sprach das Amtgericht den Autofahrer frei.

Jedoch kam das Oberlandesgricht in Celle zu einem anderen Schluss.
Durch kurzfristiges stehen des Kfz, durch den Straßenverkehr, werde die Gefahrenlage des Fahrzeuginsassen nicht beseitigt. Aus diesem Grund sei das benutzen des Mobiltelefon auch beim stehen vor einer roten Ampel nicht zulässig.
Es muss nun noch einmal neu vor dem Amtgericht Hannover verhandelt werden.


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