Sturmschäden

Pünktlich zum Temperatureinsturz in Deutschland steigt auch die Anzahl der Sturmschäden bei Hausbesitzer.
Bei Schäden, ab einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h ( entspricht einer Windstärke von 8 ) zahlt in der Regel die Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Diese Geschwindigkeiten misst man deutschlandweit im Schnitt an 20-30 Tagen pro Jahr.
Für den optimalen Schutz gegen Sturmschäden sind mehrere Verträge nötig.

Wohngebäudeversicherung:
Die Versicherung für Gebäude ist Ihr Sicherheitspartner bei Sturmschäden am Haus, z.b. durch umgestürzte Bäume und Schornsteine.

Hausratversicherung:
Bei Sturmschäden an Einrichtungsgegenstände.

KFZ - Versicherung:
Eine Teilkasko-Versicherung ersetzt unter anderem Schäden durch Sturm, wie Sie bei herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen vorkommen können.

Ein Tipp zur kalten Jahreszeit:
Vergessen Sie nicht eine Hausbesitzer- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen, denn sollte auf Ihrem Grundstück bei Schnee oder Eis jemand zu Schaden kommen haften Sie als Besitzer voll für den entstandenen Schaden.


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