Winterreifen bald Pflicht?
Es ist bis zum Ende diesen Jahres geplant eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung zu verabschieden, welche dann im Mai 2006 in Kraft treten soll.
Dann soll es im Paragraph 2 Absatz 3a heißen:
“Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.”
Welche konsequenzen hat dies nun für die Autofahrer?
Es wird so sein das wer im Winter mit Sommerreifen und eingefrorenem Wischwasser über Deutschlands Straßen fährt mit einem Bußgeld von 20 Euro zu rechnen hat. Ist das Auto nicht der Wetterlage mit Winterreifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage angepaßt und es wird zudem der Verkehr behindert so wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Mit einer Belastung des Flensburger Kontos muß der Verkehrssünder jedoch nicht rechnen.
Dies ist alles jedoch mehr eine erziehrische Maßnahme, so hat die Polizei dann bei den alljährlichen Vollsperrungen von Autobahnen, die Möglichkeit mit einem Bußgeld von 20 oder 40 Euro auf die Fahrer erzieherisch einzuwirken. Und es bleibt die Hoffnung das der ein oder andere dann vielleicht doch im nächsten Jahr rechtzeitig auf Winterreifen wechselt.
Hoffentlich siegt nach Zahlung eines Bußgeldes bei manchen der gesunde Menschenverstand, denn eine falsche Bereifung ist nicht nur gefährlich für die anderen Verkehrsteilnehmer – auch der Versicherungsschutz ist beeinträchtigt, denn entsteht mit der falschen Bereifung ein Verkehrsunfall so geben die meisten KFZ Haftpflichtversicherungen auch bei nichtverschulden des Unfalles eine Teilschuld.

[...] Wie schon in unserem Artikel vom 18.11.2005 Winterreifen bald Pflicht beschriebne, sind mit Wirkung zum 01. Januar 2006 Autofahrer gesetzlich verpflichtet, bei Eis und Schnee die passenden Reifen aufzuziehen. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Bleiben Sie wegen der unzureichenden Bereifung liegen und behindern den Verkehr, wird es noch teuerer. Neben 40 Euro Strafe gibt es auch noch einen Punkt in Flensburg. Die neue Regelung ist allerdings etwas schwammig formuliert, den die Aussage ist, das Fahrzeug muß an die Wetterverhältnisse angepasst sein. Durch das Bundesverkehrsministerium wird bislang noch eine sogenannte Winterreifenpflicht bestritten. Laut ADAC bedeutet die neue Vorschrift für viele Fahrer letztlich doch, dass sie Winterreifen montieren müssen, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen. [...]