Arbeitnehmerzulage über einen Bausparvertrag

Hier finden Sie Informationen zur Arbeitnehmerzulage und zu staatlichen Förderung bei den Vermögenswirksamen Leistungen. Diese Zulage wird allerdings nur gezahlt, wenn das Geld von dem Arbeitgeber für einen Bausparvertrag oder zur Entschuldung von Wohneigentum genutzt wird.




Arbeitnehmerzulage VL

Für die Arbeitnehmerzulage gelten seit 2004 neue Sätze. Geändert hat sich auch die Höchstförderung. Denn nur für Arbeitnehmer gibt es Arbeitnehmerzulage, deren Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das zu versteuernde Einkommen ist relevant. Dies ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden höchstens 17900 Euro betragen, bei Verheirateten 35800 Euro.

Staatliche Förderungen

Es wird nur die Zulage gezahlt, wenn das Geld vom Arbeitgeber in einen Bausparvertrag oder in Zahlungen zu Entschuldung von Wohneigentum fließt oder, wenn damit Beteiligungen wie etwa Aktien, Fondsanteile oder Mitarbeiterbeteiligungen erworben werden. Für Lebensversicherungen und Banksparpläne gibt es keine staatliche Zulage mehr.

Über das Finanzamt führt in jedem Fall der Weg zur Sparzulage. Jedes Jahr zusammen mit ihrer Steuerklärung müssen Anleger sie beantragen. Dafür stellt das Institut, das die Geldanlage verwaltet, eine Bescheinigung aus, die mit den übrigen Steuerunterlagen eingereicht werden muss. Das Finanzamt zahlt auf einen Schlag die Förderungssumme aus, wenn die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen ist. Hat man klug kombiniert, bekommt man dann zusätzlich zu dem Vermögensgewinn aus der Geldanlage noch über 700 Euro vom Finanzamt.