Allgemeines zu Vermögenswirksame Leistungen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Vermögenswirksamen Leistungen, die Angestellte bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Nicht alle Arbeitgeber zahlen Arbeitnehmersparzulagen. Die Verträge über Vermögenswirksame Leistungen laufen 7 Jahre.




Allgemeines: Vermögenswirksame Leistungen / Arbeitnehmersparzulage

Bei seinem Arbeitgeber kann vermögenswirksame Leistung beantragen, wer angestellt ist, Beamter, Arbeiter oder Berufs- bzw. Zeitsoldat. In den jeweiligen Tarif- oder Arbeitsverträgen steht, wie viel die Firma zum privaten Vermögensaufbau beiträgt. Dies ist auch je nach Branche unterschiedlich.

Die VL Zulage liegen derzeit, die der Arbeitgeber auf den Bruttolohn schlägt, zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Zwischen 79,80 und 480 Euro macht das im Jahr. Entsprechend weniger bekommen Teilzeitkräfte. Manche Arbeitgeber zahlen keine Arbeitnehmersparzulage.

Für vieles darf man die vermögenswirksamen Leistungen oder auch Arbeitnehmersparzulagen genannt verwenden. Der Abschluss eines Bausparvertrags ist beliebt. Mit dem Geld die Schulden für das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu tilgen ist auch möglich. Es suchen sich VL Sparer häufig Fonds aus, insbesondere der Aktienfonds. Einzelne Aktien dürfen sie auch kaufen, beispielsweise Belegschaftsaktien, mit denen sich die Arbeitnehmer an der Firma, für die sie arbeiten, beteiligen.

Aber auch auf andere Weise können Sparer von Vermögenswirksamen Leistungen an einem Unternehmen teilhaben. In beiden Fällen kann man eine staatliche Förderung beantragen, die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Aktienfonds gehören auch zum Beteiligungssparen.

Auch in Bankpläne oder Lebensversicherungen können Vermögenswirksameleistungen eingezahlt werden. Hierfür gibt es aber keine Arbeitnehmerzulage. Deshalb werden solche Verträge weniger abgeschlossen und von den Banken und Finanzvermittlern in der Regel auch nicht aktiv angeboten.

7 Jahre laufen die Verträge über vermögenswirksame Leistungen. Laufzeitbeginn ist der 1. Januar des Jahres in dem der Arbeitnehmer seinen Vertrag abgeschlossen hat.