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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für VereineSie sind als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in einem Verein bzw. Vereinsorgan tätig. Je nach der Art des Vereins üben Sie vielfältige Tätigkeiten aus. Sie beraten, geben Auskünfte oder vertreten den Verein in Rechtsfragen. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten können Sie Ihrem Verein oder einem Dritten versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.
Zu einem Vermögensschaden bei einem Verein kann z.B.:
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