Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine bietet Ihnen Schutz gegen Haftungsgefahren bei Vermögensschäden für Vereine und haftet dann, wenn Sie bei einer falschen Auskunft oder einer Falschberatung Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Es ist besonders sinnvoll Geschäftsführer, Vorstand und Mitarbeiter eines Vereins über die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abzusichern.




Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine

Gerade ein Verein lebt von den Mitgliedern, die das notwendige Engagement aufbringen um einen Verein zu leiten und zu organisieren. Vor allem die Personen, die die Hauptverantwortung tragen, wie beispielsweise der Vereinsvorstand. Generell bleiben im Leben Fehler nicht aus, Fehler beziehungsweise Fehlentscheidungen werden immer getroffen und für die Haftung sind in der Regel dann Sie verantwortlich.

Gegen dieses finanzielle Risiko können Sie sich mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung absichern. Vorstände, gesetzliche Vertreter, sowie Manager sind der Personenkreis, der bei Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft gezogen werden und mit ihrem ganzen Vermögen haftbar gemacht werden. Es gibt viele unterschiedliche Versicherungsmodelle, die sich auf Vereine spezialisiert haben.

 

So zum Beispiel den Versicherungsschutz gegen Fremdschäden, also wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zufügen, oder aber sich selbst finanziell schädigen. Dies nennt man Eigenschaden, bei dem praktisch der Verein als solcher dann der Geschädigte ist. Mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung lassen sich weitere Risiken wie zum Beispiel einen Schlüsselverlust, besonders interessant für große Schließanlagen mitversichern, ebenso alle Schäden in Verbindung mit dem Steuerrecht sind absicherbar.

Automatisch abgesichert sind Schäden gegenüber dritter Personen, wie Behörden, interessant für Vereine, die mehrer Mitarbeiter haben. Eine Haftpflichtversicherung, die das Vereinsvermögen absichert ist daher von hoher Wichtigkeit und sollte nicht unterschätz werden. Sie und Ihre Mitglieder genießen so die Sicherheit, finanziell im Schadensfall unabhängig zu sein.

Vergleichen Sie mehrer Angebote miteinander und achten Sie auf die Versicherungsbedingungen, die auf Ihr Tätigkeitsfeld des Vereines abgestimmt sein sollte. Automatisch mitversichert sind auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Mitversichert sind automatisch die fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern, fehlerhafter Einzug von Mitgliedsgeldern, Unachtsamkeiten bei der Materialbeschaffung.

Beispiele für Vermögensschäden:

  • Verjährenlassen von Gewährleistungsansprüchen
  • fehlerhafte oder verspätete Zahlung von Rechnungen
  • fehlerhafte Spendenbescheinigung
  • Versäumen von Rechtsmittelfristen
  • Übersehen von Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen
  • Durchführung von unrichtiger Beratung