Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine bietet Ihnen Schutz gegen Haftungsgefahren bei Vermögensschäden für Vereine und haftet dann, wenn Sie bei einer falschen Auskunft oder einer Falschberatung Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Es ist besonders sinnvoll Geschäftsführer, Vorstand und Mitarbeiter eines Vereins über die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abzusichern.




Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine

Sie sind als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in einem Verein bzw. Vereinsorgan tätig. Je nach der Art des Vereins üben Sie vielfältige Tätigkeiten aus. Sie beraten, geben Auskünfte oder vertreten den Verein in Rechtsfragen. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten können Sie Ihrem Verein oder einem Dritten versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.

 

 

Zu einem Vermögensschaden bei einem Verein kann z.B.:

  • Verjährenlassen von Gewährleistungsansprüchen z.B. gegen Handwerker beim Bau bzw. Umbau von Vereinshäusern u.a.
  • fehlerhafte oder verspätete Zahlung von Rechnungen
  • fehlerhafte Spendenbescheinigung, dadurch zu geringe Steuervorteile beim Spender
  • Versäumen von Rechtsmittelfristen
  • Übersehen von Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen
  • unrichtige Beratung führen