Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung
Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter. Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen.
Je nach Versicherer können folgende Punkte versichert werden. Hier eine Beispielhafte Auflistung:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
- Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
- Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte
- Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vor- und Nacharbeiten
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