Veranstalterhaftpflicht : Die Haftpflicht für Veranstaltungen

Wenn Sie als Verein eine Veranstaltung ausrichten, dann ist eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen unbedingt zu empfehlen. Denn Sie als Veranstalter tragen dafür Sorge, dass auf Ihrer Veranstaltung niemand zu Schaden kommt. Sollte jedoch durch Leichtsinn oder Unvorsicht doch jemand zu Schaden kommen, dann schützt Sie die Veranstalterhaftpflicht für Vereine vor den finanziellen Folgen.




Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung

Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter. Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen.

 

 

Je nach Versicherer können folgende Punkte versichert werden. Hier eine Beispielhafte Auflistung:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
  • Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
  • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte
  • Tätigkeitsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vor- und Nacharbeiten