Veranstalterhaftpflicht : Die Haftpflicht für Veranstaltungen

Wenn Sie als Verein eine Veranstaltung ausrichten, dann ist eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen unbedingt zu empfehlen. Denn Sie als Veranstalter tragen dafür Sorge, dass auf Ihrer Veranstaltung niemand zu Schaden kommt. Sollte jedoch durch Leichtsinn oder Unvorsicht doch jemand zu Schaden kommen, dann schützt Sie die Veranstalterhaftpflicht für Vereine vor den finanziellen Folgen.




Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung

Ein Verein haftet in der Regel generell für alle Unfälle, sowie Personen- oder Sachschäden die er selbst verursacht, in die er verwickelt wird oder die ihm entstehen. Die Kosten, sowie die damit verbundene Schadenhöhe sind gerade bei Veranstaltungen jeglicher Art ernorm hoch. Eine Absicherung gegen diese Art von Risiko in Bezug auf einen Verein ist daher von hoher Wichtigkeit.

Sollten Sie es in Betracht ziehen, mit dem Verein und dessen Mitglieder zu Reisen, zum Beispiel Zeltlager oder eine Eventreise, dann sollten Sie auf die zusätzliche Absicherung einer Reiseversicherung keines Falls verzichten. Aber auch bei anderen Veranstaltungen, an denen Ihr Verein beteiligt ist, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Generell ist zu sagen, dass Sie, sobald Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sie automatisch gesetzlich verpflichtet sind, sich finanziell ausreichend abzusichern, den im Falle eines Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen.

 

Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schmerzensgeldansprüche ab, sollten Ihnen oder einem Vereinsmitglied einen gesundheitlichen Schaden verursacht worden sein, so ist dieser abgesichert und es besteht Anspruch auf Schmerzensgeld, ebenso die Zahlung von Schmerzensgeld an dritte Personen, sollten Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. Man spricht hier auch von einer Kollektivhaftpflichtversicherung.

Versicherungsschutz besteht für die gesetzlichen Vertreter, für den Vereinsvorstand, sowie alle eingetragenen Mitglieder, die einen Mietgliedsbeitrag entrichten. Handelt es sich um einen Verein, der sich hauptsächlich oder ausschließlich sportlich betätigt und eingetragen ist, so besteht hier eine Versicherungspflicht, da gerade im sportlichen Bereich Verletzungen oder Invalidität nie ausgeschlossen werden können, gerade bei Sportveranstaltungen, bei denen Sie automatisch die Verantwortung für fremde Personen übernehmen.

Möglicher Versicherungsumfang einer Veranstalterhaftpflichtversicherung

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
  • Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
  • Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
  • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte
  • Tätigkeitsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
  • Vor- und Nacharbeiten