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Haftpflichtversicherung für eine VeranstaltungEin Verein haftet in der Regel generell für alle Unfälle, sowie Personen- oder Sachschäden die er selbst verursacht, in die er verwickelt wird oder die ihm entstehen. Die Kosten, sowie die damit verbundene Schadenhöhe sind gerade bei Veranstaltungen jeglicher Art ernorm hoch. Eine Absicherung gegen diese Art von Risiko in Bezug auf einen Verein ist daher von hoher Wichtigkeit. Sollten Sie es in Betracht ziehen, mit dem Verein und dessen Mitglieder zu Reisen, zum Beispiel Zeltlager oder eine Eventreise, dann sollten Sie auf die zusätzliche Absicherung einer Reiseversicherung keines Falls verzichten. Aber auch bei anderen Veranstaltungen, an denen Ihr Verein beteiligt ist, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Generell ist zu sagen, dass Sie, sobald Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sie automatisch gesetzlich verpflichtet sind, sich finanziell ausreichend abzusichern, den im Falle eines Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen.
Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schmerzensgeldansprüche ab, sollten Ihnen oder einem Vereinsmitglied einen gesundheitlichen Schaden verursacht worden sein, so ist dieser abgesichert und es besteht Anspruch auf Schmerzensgeld, ebenso die Zahlung von Schmerzensgeld an dritte Personen, sollten Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. Man spricht hier auch von einer Kollektivhaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht für die gesetzlichen Vertreter, für den Vereinsvorstand, sowie alle eingetragenen Mitglieder, die einen Mietgliedsbeitrag entrichten. Handelt es sich um einen Verein, der sich hauptsächlich oder ausschließlich sportlich betätigt und eingetragen ist, so besteht hier eine Versicherungspflicht, da gerade im sportlichen Bereich Verletzungen oder Invalidität nie ausgeschlossen werden können, gerade bei Sportveranstaltungen, bei denen Sie automatisch die Verantwortung für fremde Personen übernehmen. Möglicher Versicherungsumfang einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
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