Vereinsrechtsschutz-Versicherung

Als Verein können Sie schneller in einen Rechtsstreit geraten als Ihnen lieb ist. In einem solchen Rechtsstreit entstehen dann meist sehr hohe Kosten, gut wenn Sie dann Ihren Verein über eine Rechtsschutzversicherung für Vereine abgesichert haben. Informieren Sie sich noch heute kostenlos und unverbindlich über unsere Vereinsrechtsschutzversicherungen für eingetragene Vereine. Über unsere Webseite erhalten Sie ein Angebot für einen Rechtsschutz für Ihren Verein.




Vereinsrechtsschutz - Die Rechtsschutz-Versicherung für Vereine

Sichern Sie Ihren Verein mit einer vernünftigen Vereinsrechtsschutzversicherung zum günstigen Beitrag ab, und fordern Sie über dies Seite ein unverbindliches Angebot an.

 

 

Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es unterschiedliche Vertragsvarianten. Hier eine beispielhafte Auflistung:

 

Der Rechtsschutz für Vereine bietet Ihnen:

  • die Übernahme der notwendigen Vorschüsse und Kosten und zusätzlich die Bereitstellung einer Strafkaution zur Verschonung vor Strafverfolgungsmaßnahmen (Haft)
  • freie Anwaltswahl
  • Sicherheit bei Rechtsfällen mit Gerichtsstand in Europa, auf den Kanaren und Madeirasowie den außereuropäischen Mittelmeerländern, auch wenn sie außerhalb dieses Geltungsbereichs eingetreten sind
  • weltweiten Versicherungsschutz -unabhängig vom Gerichtsstand, wenn der Versicherungsfall im Rahmen einer bis zu sechswöchigen Urlaubs- oder Geschäftsreise eintritt und nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien steht, für private Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden

Die Vereinsrechtsschutzversicherung übernimmt für Sie im Rechtsschutzfall:

  • die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl bzw. eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen des Steuer Rechtsschutzes.
  • die Gerichtskosten einschl. der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht beizieht
  • die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
  • die Kosten des Gerichtsvollziehers
  • die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde
  • die Übersetzungskosten der für die Interessenwahrnehmung im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen

 

Rechtsschutz für eingetragene Vereine (e.V.)

Wer ist geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht für den Verein. Mitversichert sind seine gesetzlichen Vertreter, die Angestellten und die Mitglieder für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben lt. Satzung (nicht im Arbeits-Rechtsschutz). Kein Rechtsschutz besteht als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen.

Wie ist der Verein geschützt?

Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Wenn Forderungen auf Schadenersatz durchgesetzt werden müssen, z.B. Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder Reparaturkosten.

Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben oder in Angelegenheiten des Disziplinar- und Standesrechts.

Arbeits-Rechtsschutz
Wenn es zu Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsvertrag kommt, z.B. wegen des Arbeitsentgeltes, einer Kündigung, des Urlaubsanspruches, des Urlaubsentgeltes, der Zeugniserteilung oder -berichtigung, Arbeitszeitfragen, Versetzung oder des Mutter und Jugendschutzes.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wenn es vor deutschen Gerichten zu Auseinandersetzungen wegen der Sozialver- sicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Arbeitsvermittlung kommt, z.B. wegen Arbeits- und Wegeunfällen, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Berufskrankheiten oder der Altersrente.

Steuer-Rechtsschutz
Wenn es vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten um Steuern oder Abgaben des Vereins geht, z.B. wegen der Anerkennung von Aufwendungen des Vereins als Betriebsausgaben.

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftatenfür die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer versicherten Person als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Täter, für den Täter-Opfer Ausgleich und für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.