Reisegepäckversicherung

Die schönste Reise kann zu einer schlechten Erinnerung werden, wenn ihr Gepäck auf der Reise beschädigt oder gar verloren geht. Auch schon wenn es nicht gleichzeitig am Urlaubsort ankommt, kann dies schon zu Problemen führen. Gegen diese Risiken schützt sie eine Gepäck Versicherung




Reisegepäckversicherung

Sie haben, wenn Sie sich auf Reisen befinden, einfach nicht die Möglichkeit Ihr Gepäck ständig im Auge zu behalten. Sie sollten auf den Schutz einer Reisegepäckversicherung nicht verzichten, denn gerade bei höherwertigem Reisegepäck ist die Reisegepäckversicherung sehr sinnvoll.

 

Egal ob Ihr Gepäck gestohlen wird, beschädigt wird oder sogar ganz verloren geht, der Urlaub wäre gelaufen. Die Reisegepäckversicherung kann dies zwar nicht verhindern, doch ersetzt Sie in diesen Fällen den entstandenen Schaden.

Nicht nur das Gepäck des Versicherungsnehmers ist über die Reisegepäckversicherung abgedeckt, sondern auch das Gepäck des Ehepartners / Lebenspartners und der Familienmitglieder. Der Geltungsbereich der Reisegepäckversicherung ist weltweit.

Bei einem Schadensfall wird der Zeitwert der versicherten Gegenstände ersetzt und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Ihr Reisegepäck ist während der Reise durch die Reisegepäckversicherung gegen folgende Risiken geschützt:

  • Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung, wie durch - Diebstahl, Bös- oder Mutwilligkeit von Dritten Personen, Raub, räuberische Erpressung, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Schnee und Regen – Brand, Sturm, Blitzschlag oder Explosion, also Schäden durch höhere Gewalt.
  • Wenn das Gepäck sich während der Beförderung im Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebs, Beförderungsunternehmens, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet und dort Abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird.
  • Wenn die Auslieferung des Gepäcks nicht fristgemäß stattfindet, dies bedeutet dass das Gepäck nicht das Reiseziel am gleichen Tag wie der Versicherungsnehmer erreicht.
  • Diebstahlschäden und Raubschäden sind unverzüglich der polizeilich zu melden.