Rechtsschutz für Auszubildende

Auch Personen die sich in der Ausbildung befinden haben einen gewissen Bedarf an einem Versicherungsschutz. Der Azubi-Rechtsschutz ist ein, speziell für Auszubildende, zusammengefasstes Versicherungspaket, welches für Azubis den idealen Versicherungsschutz bietet.




Azubi-Rechtsschutz: Die Rechtsschutzversicherung für Auszubildende

Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsschutz für Jugendliche, die sich in einer Ausbildung befinden, hier gilt keine Altersgrenze. Versicherbar sind Schüler, die sich in einer privaten Bildungseinrichtung (Bsp.: Universität, Hochschule, Fachhochschule, Berufsfachschule, allgemeinbildende Schule usw) befinden, sowie Auszubildende, die sich in einer anerkannten Berufsausbildung befinden, gleich ob es sich nur um eine betriebliche Ausbildung handelt oder um eine duale Ausbildung, das bedeutet Schule und Betrieb miteinander verbunden sind.

 

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Auseinandersetzungen im Zusammenhang einer nichtsselbstständigen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den Versicherungsnehmer, eine Mitversicherung von anderen Personen ist hier nicht möglich. Die pauschale Selbstbeteiligung beträgt in der Regel 50 Euro. Die versicherten Leistungsarten sind unter anderem, der allgemeine Schadensersatz- Rechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, der Sozialrechtsschutz vor Gericht, der Verwaltungs-Rechtsschutz im direkten Verhältnis mit dem Berufsausbildungsverhältnis, dem Strafrechtsschutz, dem Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.

Dieser Versicherungszweig ist bis jetzt nicht weit verbreitet in der Versicherungswelt, da es sich hier um ein sehr junges Versicherungsmodell handelt. Aber gerade als Auszubildender oder Schüler ist es wichtig, finanziell bestens abgesichert zu sein, denn sollte es zu einem Streitfall kommen, so sind die Kosten für einen Rechtsanwalt, sowie die anfallenden Prozesskosten sehr hoch. Setzen Sie sich diesem Risiko nicht aus und gewähren Sie sich selbst die Möglichkeit im Streitfall einen Anwalt aufsuchen zu können um von Ihrem Recht Gebrauch machen zu können.