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Definition Begriffe - Z
Zivilrecht
Beim Zivilrecht handelt es sich um ein Privatrecht das die rechtlichen Beziehungen von natürlichen Personen und juristischen Personen untereinander regelt. Hier sind die grundlegenden Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse geregelt. Das Gegenteil vom Zivilrecht ist das Öffentliche Recht. Nach dem allgemeinen Teil finden sich hier auch die Regelungen zum Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Schuldrecht wieder. Das Zivilrecht beinhaltet alle Vorschriften der Vertragsgestaltung.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Mittel eines Gläubigers eine Forderung für die bereits ein Rechtstitel besteht beim Schuldner einzutreiben. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können nur von öffentlich bestellter Hand sprich einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden, die Zwangsvollstreckung unterliegt dem Gewaltmonopol des Staates. Voraussetzung ist die Vorlage eines Titels, dies ist zum Beispiel ein Gerichtsurteil, oder ein Pfändungs- und Vollstreckungsbescheid. Dies gilt allerdings nur für Forderungen aus dem Zivilrecht. Forderungen von öffentlich-rechtlicher Natur zum Beispiel Steuern können direkt zur Zwangsvollstreckung führen (Verwaltungsvollstreckung).
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