Definition Fachbegriffe - W

Die Abkürzung WHG steht für das Wasserhaushaltsgesetz. Wenn eine Person eine Gefahr für den Wasserhaushalt darstellt regelt dieses Gesetz die Haftung. Hierbei ist es unerheblich welche Person die Schuld trägt, es gilt die Gefährdungshaftung.




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Definition Begriffe - W

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Beim Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt es sich um ein Rahmengesetz des Bundes das zusammen mit den Wassergesetzen der Länder den Inhalt des deutschen Wasserrechtes beschreibt. Dem Wasserrecht unterliegen alle oberirdische Binnengewässer, das Küstenmeer und das Grundwasser. Das WHG regelt die Nutzung und den Schutz der Umwelt- ressource Wasser. Ein weiterer Inhalt des WHG ist die Abwasserverordnung. Verstöße gegen Wasserschutz- vorschriften sind strafbar.

Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht regelt die Möglichkeit sich von einem bereits geschlossenen Vertrag wieder lösen zu können. Das Widerrufsrecht ist für bestimmte Vertragsarten vorgesehen, darunter fallen Verträge die zum Versicherungsrecht gehören, sowie Verträge aus dem Fernabsatzgeschäft (Ebay, Internet), Haustürgeschäft und Verbraucherdarlehensverträge. Das Widerrufsrecht muss schriftlich und fristgerecht ausgeübt werden. Nach Ablauf der Widerrufspflicht besteht kein Rechtsanspruch mehr. Dem Verbraucher muss eine umfassende Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, aus dieser muss die Widerrufsfrist- und Form sowie Widerrufsadressat und Angaben zu den Rechtsfolgen eines Widerrufes enthalten sein.