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Definition Begriffe - W
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Haftung derjenigen Personen, die durch ihre auszuübenden Tätigkeiten ein Gefahr für den Wasserhaushalt darstellen. Diese Personen haften auch ohne Verschulden, d.h. hier gilt die Gefährdungshaftung, was bedeutet dass z.B. ein Besitzer eines Öltanks haftet wenn Öl aus seiner Anlage ins Grundwasser gelangt und somit das Grundwasser verunreinigt.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt für alle Versicherungen mit einer Laufzeit länger als ein Jahr, Ausnahme: Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung schriftlich widerrufen. Über das Widerrufsrecht wird der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung schriftlich informiert. Erfolgt diese Information nicht so verlängert sich das Widerrufsrecht auf einen Monat nach Zahlung der Erstprämie.
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