Definition Fachbegriffe - V

Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es wie in allen Versicherungsbereichen eine große Anzahl von Fachbegriffen, die für einen Laien oft nicht verständlich sind. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen einige wichtige Begriffe beginnend mit "V".




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Definition Begriffe - V

Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung versichert Ihre Mitglieder bei Veranstaltungen, Versammlungen, Wettbewerben, etc.

Verjährung
Privatrechtliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung, wobei die allgemeine Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt. Im BGB $ 195 kann man Abweichungen zur Verjährungsfrist nachlesen.

Verkehrssicherungspflicht
Die Streu-, Reinigungs-, und Räumpflicht sind Beispiele für die Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahr schafft, auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Dritte vor Schäden zu schützen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geht es nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um echte Vermögensschäden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden zur Folge hat. Zielgruppen sind Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare usw.

Vermögensschaden
Man bezeichnet einen Schaden als Vermögensschaden wenn der Schaden ein echter Vermögensschaden ist, also weder ein Personen oder Sachschaden. Vermögensschäden, die mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, bezeichnet man als unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden regelt die Haftpflichtversicherung durch die im Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden.

Versicherungsnehmer (VN)
Der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft aufgrund eines Versicherungsvertrages, ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer zahlt die Prämie und die Versicherungsgesellschaft übernimmt das vereinbarte Risiko.

Versicherungsschein (Police)
Im Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt sind die getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Dieser Versicherungsschein beurkundet den Versicherungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das VVG ist in den allgemeinen Teil für sämtliche Versicherungszweige, in die Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung, in die Vorschriften zu einzelnen Schadenversicherung wie Feuer, Hagel, Tier, Transport, Haftpflicht und Rechtsschutz sowie in die Vorschriften zu den Personenversicherung wie LV (Lebensversicherung), KV (Krankenversicherung) und Unfallversicherung gegliedert. Es ist somit die wichtigste Rechtsgrundlage für die Versicherungsverträge.

Vorsatz
Handelt eine Person mit dem Wissen und Wollen, dass diese Handlung einen gewünschten rechtswidrigen Erfolg bringt, so handelt diese Person vorsätzlich.