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Definition Begriffe - S
Sachschäden
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Schadenersatz
Die Schadenersatzpflicht ist gesetzlich geregelt, kann aber auch vertraglich geregelt sein.
Schadenersatzanspruch
Wenn eine Person verletzt wurde oder eine Sache beschädigt oder zerstört wurde, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz. Im Schadensfall hat er das Wahlrecht zwischen der Reperatur, d.h. die Wiederherstellung des alten Zustandes und einem Geldersatz.
Schädiger
Derjenige der einen Schaden verursacht, wird als Schädiger bezeichnet. Wobei zu beachten ist, dass bei der Verschuldenshaftung der Geschädigte nachweisen muss das der Schädiger auch tatsächlich den Schaden verursacht hat.
Sonderausgabenabzug
Der Gesetzgeber erkennt die Beiträge zur Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) an. Die Abzugsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen.
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