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Definition Begriffe - S
Sachschäden
Ein Sachschaden stellt jede Beeinträchtigung und nachteilige Veränderung der Substanz einer Sache dar unabhängig davon, ob die Sache noch Ihrem Gebrauch dient oder nicht. Zum Beispiel eine zerkratzte Tischplatte stellt einen Sachschaden dar, obwohl dem Tisch immer noch seine volle Funktionsfähigkeit und Nutzungsfähigkeit erhalten blieb. Unter einem Sachschaden versteht man die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
Schadenersatz
Wenn Sie für einen eingetretenen Schadenfall haften, so sind Sie nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schadenersatz verpflichtet. Früher war ein Ausgleich von gleichwertigen Sachen möglich dem so genannten Naturalersatz. Heute gilt der Grundsatz des Ausgleichs von Schadenersatzansprüchen in Form von Geldleistungen. Schadenersatz ist in vollumfänglichen Maß zu ersetzen. Dies bedeutet, dass der Geschädigte am Ende so steht als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Die Aufwiegung in Geld für auf immer verlorene körperliche Unversehrtheit stellt hierbei eine der schwierigsten Aufgaben dar.
Schadenersatzanspruch
Wer durch das schuldhafte Verhalten eines Anderen zu Schaden kommt hat einen Anspruch auf Ersatz des dadurch entstanden Sach- und Personenschadens. Auch Ansprüche aus dem Bereich der Vermögensschädigung unterliegen den gleichen gesetzlichen Vorgaben.
Wer einen Schadenersatzanspruch hat, muss diesen selbstständig gegenüber dem Schadenverursacher geltend machen. Schadenersatzansprüche müssen rechtlich begründet und der Höhe nach nachgewiesen werden.
Sonderausgabenabzug
Dieser Begriff stammt aus dem Steuerrecht. Unter Sonderausgaben fallen bestimmte Aufwendungen des Steuerzahlers für die Altersvorsorge oder sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögenssicherung. Hierunter fallen auch Beiträge zu Haftpflichtversicherungen. Werden diese in der Steuererklärung angegeben, finden diese bei der Steuerberechnung Berücksichtigung.
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