Definition Fachbegriffe - R

Auf dem Gebiet der Versicherungen gibt es viele Fachbegriffe, wodurch es einem Laien schwer fällt den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei mit unserem Lexikon, wo wir z.B. erklären, dass die Auflösung eines für die Zukunft geschlossenen Vertrages als Rücktritt bezeichnet wird.




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Definition Begriffe - R

Rücktritt
Jeder der einen Vertrag abgeschlossen hat, hat unter Einhaltung der Form (z.B. schriftlich) und der vereinbarten Fristen das Recht von diesem Vertrag zurück zu treten. Dies bedeutet, sobald ein Rücktritt rechtswirksam erklärt ist, steht man rechtlich so als wäre es nie zum Vertragsabschluss gekommen. Empfangene Leistungen sind von beiden Seiten zurück zu geben. Ändern sich vertragliche Bestandteile oder erlangt der Versicherer Kenntnis von besonders gefahrträchtigen Umständen kann dieser von seiner Deckungszusage zurück treten. In diesem Fall hat der Rücktritt erst Wirkung mit der Rücktrittserklärung.