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Definition Begriffe - P
Personenschaden
Ein Personenschaden ist immer dann gegeben wenn die körperbezogenen Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Hierzu gehören das Recht auf Gesundheit und Leben.
Ein Schaden ist eingetreten wenn die Folgen einer Handlung zu Krankheit, Verletzung, Invalidität oder Tod der verletzten Person führen. Zu einem Personenschaden gehören nicht nur die Schadenersatzansprüche auf Grundlage von Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Es sind alle Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung und Genesung abgesichert. Hierzu zählen auch Versorgungsleistungen wie Renten und dauerhaft erhöhten Bedürfnissen.
Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
Dieses Gesetzt verpflichtet jeden Halter von Kraftfahrzeugen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sofern diese auf auf öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb Deutschlands geführt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist strafbar. Der Kraftfahrzeugversicherer ist verpflichtet im Falle mangelnden Versicherungsschutzes die Zulassungsstelle zu informieren, diese sorgt dann für eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges.
Diese Gesetzt hat zum Ziel, die Straßenverkehrsteilnehmer bei Unfällen vor mangelnder Liquidität der Unfallverursacher zu schützen.
Privat- Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder vor Schadenersatz- ansprüchen die Dritte aufgrund eines verschuldeten Schadenfalles an Sie richten können. Somit haben Sie auch dann finanzielle Sicherheit wenn mal etwas passiert.
Besonders Hoch sind die finanziellen Belastungen im Falle eines verschuldeten Personenschadens. Dieses Risiko können Sie gemäß Vertrag absichern.
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