Definition Fachbegriffe - P

Das in Deutschland gültige Versicherungspflichtgesetzt (Abkürzung: PflVersG) regelt die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter. Die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder der Tod eines Menschen wird im Rahmen der Haftpflicht als Personenschaden bezeichnet, welcher ersatzpflichtig ist.




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Definition Begriffe - P

Personenschaden
Ein Personenschaden ist ein ersatzpflichtiger Schaden, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
Hier ist die Versicherungspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter geregelt.

Privat- Haftpflichtversicherung
Wer einen Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht, ist gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig, da man lt. BGB zum Schadenersatz verpflichtet ist wenn man einen Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht. Weiterhin bekommt man mit der Haftpflichtversicherung gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz, denn die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.