Definition Fachbegriffe - O

Rechtsverstöße welche ohnen kriminellen Gehalt nennt man Ordnungswidrigkeiten. Sie werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Unter Obliegenheiten versteht man die Ihnen vertraglich oder gesetzlich auferlegten Pflichten.




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Definition Begriffe - O

Obliegenheiten
Besondere Pflichten, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich auferlegt werden, sind Obliegenheiten.

Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten werden nur mit einer Geldbuße geahndet da es Rechtsverstöße ohne kriminellen Gehalt sind.