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Definition Begriffe - O
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Verpflichtungen aus dem Inhalt eines Vertrages die zwar nicht einklagbar sind, jedoch zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können wenn diese vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten werden.
Man unter-scheidet zwischen Obliegenheiten vor Schadeneinritt und Obliegenheiten nach dem Schadeneintritt. Zu den Obliegenheiten nach dem Schadeneintritt gehört zum Beispiel die unverzügliche Meldung des Schadenfalls und die Pflicht alles zu tun was zur Aufklärung des Schadenfalls nötig ist. Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten gehören die wahrheitsgemäße Angaben beim ausfüllen von Antragsformularen.
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit stellt einen Verstoß gegen behördliche Vorgaben und Vorschriften dar. Es handelt sich um eine Gesetzesübertretung der rechtswidriges Handeln vorausgeht.
Auf Ordnungswidrigkeiten reagiert der Gesetzeshüter meistens mit Bußgeldern. Falsches Parken stellt genauso eine Ordnungswidrigkeit dar wie das außer Acht lassen von Schutzvorschriften.
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