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Definition Begriffe - N
Natürliche Person
Man unterscheidet die natürlichen Personen, dies sind alle Menschen ab dem Vollzug der Geburt, von den juristischen Personen die eine besondere Rechtsform darstellen. Eine Firma wie eine GmbH ist zum Beispiel im rechtlichen Sinn eine juristische Person, der Geschäftsführer jedoch ist eine natürliche Person. Der Begriff beschreibt den Mensch somit als Rechtsubjekt und dient im juristischen als Grundlage für weitere Ausführungen. So ist mit der Geburt einer natürlichen Person auch gleichzeitig deren Rechtsfähigkeit entstanden.
Notwehr
Als Notwehr bezeichnet man die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung welche sich gegen Persönlichkeitsrechte wie körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Leben oder Eigentum richtet.
Die Bedrohung muss gegenwärtig sein und die ergriffenen Mittel müssen zur Abwehr dienen und gegen den Angreifer selbst gerichtet sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt eine Handlung im Rahmen der Notwehr kein strafbares Unrecht dar.
Vergeltungshandlungen fallen nicht unter das Notwehrgesetz und sind strafbar.
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