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A B D E F G H J K M N O P R S T V W Z Definition Begriffe - NNatürliche Person Notwehr |
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Definition Fachbegriffe - NEine natürliche Person laut Gesetzt ist jeder Mensch und darum ab dem Zeitpunkt seiner Geburt rechtsfähig und kann somit ab diesem Zeitpunkt Träger von Rechten und Pflichten sein. In Notwehr handelt man dann, wenn man eine andere Person verletzt um einen Angriff auf sich selbst oder eine dritter Person abzuwehren. |
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