Definition Fachbegriffe - N

Eine natürliche Person laut Gesetzt ist jeder Mensch und darum ab dem Zeitpunkt seiner Geburt rechtsfähig und kann somit ab diesem Zeitpunkt Träger von Rechten und Pflichten sein. In Notwehr handelt man dann, wenn man eine andere Person verletzt um einen Angriff auf sich selbst oder eine dritter Person abzuwehren.




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Definition Begriffe - N

Natürliche Person
Jeder Mensch ist laut Grundgesetz eine natürliche Person und somit auch ab Geburt rechtsfähig. Rechtsfähig bedeutet, dass man Träger von Rechten und Pflichten ist.

Notwehr
Verletzt man eine andere Person, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren oder zu verhindern, handelt man in Notwehr. Handelt man in Notwehr, so ist diese Handlung nicht widerrechtlich.