Definition Fachbegriffe - G

Wir erklären ihnen in unserem Lexikon der Haftpflichtversicherung ausführlich, das Begriffe wie Gefährdungshaftung bedeuten, wer der Geschädigte ist und was man mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung versichert.




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Definition Begriffe - G

Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung ist eine besondere Haftungsform. Hier geht es um zu leistenden Schadenersatz wenn aufgrund einer bestimmten Gefahrenlage, auch ohne persönliches Verschulden ein Schaden eintritt. Zu der Gefährdungshaftung zählt z.B. die Haftung des Tierhalters, und die Haftung wg. Öltank (Wasserhaushaltsgesetz).

Geschädigter
Derjenige der durch einen Dritten zu einem Schaden gekommen ist, und ein Recht auf Schadenersatz hat, nennt man den Geschädigten.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Bei der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist das Risiko eines Heizöltanks versichert.