Definition Fachbegriffe - F

Der Begriff Fahrlässigkeit wird im BGB definiert. Er bezeichnet das außer Acht lassen der nötigen Sorgfalt. Die verschärfte Form, wenn jemand grob fahrlässig handelt wenn er hätte wissen müssen, was zu tun war um den Schadenseintritt zu verhindern.




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Definition Begriffe - F

Fahrlässigkeit
Laut BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt derjenige, der selbst einfache, jedem einleuchtende Überlegungen nicht anstellt, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern.