Definition Fachbegriffe - E

Wer genau ist der Eigentümer einer Sache, was bedeuten Erhöhung und Erweiterung im Bereich der Haftpflichtversicherung?
Erklärungen zu diesen Themen erhalten sie von uns in diesem Lexikon.




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Definition Begriffe - E

Eigentümer
Eigentümer ist derjenige, der das grundsätzliche und unbeschränkte Herrschaftsrecht über die Sache hat.

Erhöhung
Wenn sich die Qualität des versicherten Risikos ändert, bezeichnet man das als Risikoerhöhung. In der Haftpflichtversicherung sind Risikoerhöhungen von Anfang an mitversichert.

Erweiterung
Ändert sich die Quantität des zu versichernden Risikos spricht man von Risikoerweiterung. Auch die Risikoerweiterung ist wie die Risikoerhöhung von Anfang an mitversichert.