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Definition Begriffe - D
Deckung
Die Deckung für das versicherte Risiko übernimmt die Versicherung. Die Deckung ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung.
Deckungssumme
Den Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadensfall lt. Vertrag zu leisten hat, nennt man Deckungssumme. Man unterscheidet zwischen der Schadensversicherung, hier trägt die Versicherung den versicherten Schaden bis zum maximalen Deckungskapital, und der Summenversicherung, hier trägt die Versicherung im Schadenfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.
Deliktsfähigkeit
Man unterscheidet laut BGB zwischen Deliktsunfähigkeit, beschränkte Deliktsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Doppelversicherung
Man spricht von einer Doppelversicherung, wenn man das gleiche Risiko gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert hat. Wobei man bei der Schadenversicherung wie z.B. die Hausratversicherung erst von einer Doppelversicherung sprechen kann, wenn die Versicherungssummen aller bestehenden Verträge den zu versichernden Wert übersteigen. Ist dies nicht der Fall liegt auch keine Doppelversicherung vor. Bei der Lebensversicherung oder Rentenversicherung gilt der Begriff Doppelversicherung nicht. Hier kann man so viele Verträge abschließen wie man will, und bekommt im Versicherungsfall aus allen Verträgen jeweils die volle Leistung.
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