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Definition Begriffe - B
BAFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, kurz genannt BAFin beaufsichtigt die Versicherungsunternehmen.
Bauherr
Derjenige der eine bauliche Maßnahme veranlasst und verantwortet, ist der Bauherr. Das Bauherrenrisiko ist in der Privathaftpflichtversicherung, je nach Vertrag, bis zu 50.000 € Summe des Bauvorhabens mitversichert. Bei höheren Summen besteht die Möglichkeit eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Beendigung des Versicherungsschutzes
Es gibt verschiedene Arten der Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine Möglichkeit ist, dass der Vertrag das vereinbarte Vertragsende erreicht hat und keine Verlängerungsklausel vereinbart ist. Die zweite Möglichkeit ist, dass das versicherte Risiko wegfällt , dann spricht man von einem Wagniswegfall. Somit ist die Versicherung gegenstandslos. Die dritte Möglichkeit ist die Kündigung des Versicherten oder des Versicherers.
Beitragsanpassung
Versicherer haben die Möglichkeit der Prämienangleichung. Dabei ermittelt ein Treuhänder jährlich einen Prozentsatz um den sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen des Vorjahres aller Haftpflichtversicherer gegenüber dem vorletzten Jahr erhöht bzw. vermindert haben. Dieser Veränderungssatz wird auf die nächst kleinere durch 5 teilbare ganze Zahl gerundet. Die Prämienangleichung erfolgt nur wenn der Veränderungswert über 5% liegt, ist er unter 5% entfällt die Prämienangleichung.
Betriebshaftpflichtversicherung
Um gegen Ansprüche Dritter (natürliche/juristische Personen bzw. Unternehmen)versichert zu sein, benötigt ein Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung . Versichert ist der Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherten, Betriebsangehörige, und Personen, die er zur Beaufsichtigung des Betriebes angestellt sind. Es gibt auch eine Versicherungspflicht für gewisse Gewerbe wie z.B. Anwälte, Notare, etc.
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