Unfall Lexikon - U

Der Unfallbegriff hat eine feste Definition, die an vielen Stellen gleich nachzulesen ist. Wichtig ist vor allem dass ein Unfall ein unfreiwilliges und plötzliches Ereigniss ist, welches zur Schädigung der Gesundheit einer Person führt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Schäden durch Zahlung der Invaliditätsleistung und ggf. auch durch Zahlung einer Unfallrente.




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Begriffe U

Übergangsleistung
Die Übergangsleistung ist eine Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Wenn 6 Monate nach einem Unfall eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht, erhält die versicherte Person die vereinbarte Übergangsleistung ausgezahlt.

Unfallbegriff
Ein Unfall wird durch die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen genau definiert. So liegt ein Unfall nur dann vor, wenn der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, welche durch ein plötzliches von außen einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) hervorgerufen wurde.

Unfallrente
Die Unfallrente ist eine Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Wenn nach einem Unfall eine Invalidität mit mind. 50% festgestellt wird, wird eine vereinbarte monatliche Rente an die versicherte Peson gezahlt.

Unfallversicherung
Da dies meisten Unfälle in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung sehr wichtig, denn nur diese schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.