Unfall Lexikon - T

Von einem Unfalltod spricht man dann, wenn eine Person als Folge eines Unfalls verstirbt. Dies muss nicht zwangsläufig direkt nach dem Unfall geschehen, oftmals tritt der Tod auch erst nach einiger Zeit im Krankenhaus ein. Anspruch auf die Todesfallleistung einer Unfallversicherung besteht allerdings nur dann, wenn zwischen dem Unfall und dem Tod nicht mehr als ein Jahr liegt. Des Weiteren muss der Versicherer über den Unfalltod binnen 48 STunden informiert werden.




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Begriffe T

Tagegeld
(=Krankentagegeld) Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls nicht in der Lage ist seiner Arbeit nachzugehen, wird ein vereinbartes Krankentagegeld gezahlt, sofern ein Krankentagegeld versichert ist. Allerdings nur solange der Patient sich in einer ärztlichen Behandlung befindet und längstens ein Jahr.

Todesfallleistung
Die Todesfallleistung ist eine Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Führt ein Unfall zum Tod der versicherten Person, innerhalb eines Jahres, wird die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten (wird bei Antragsaufnahme bekannt gegeben) ausgezahlt.