Unfall Lexikon - T

Von einem Unfalltod spricht man dann, wenn eine Person als Folge eines Unfalls verstirbt. Dies muss nicht zwangsläufig direkt nach dem Unfall geschehen, oftmals tritt der Tod auch erst nach einiger Zeit im Krankenhaus ein. Anspruch auf die Todesfallleistung einer Unfallversicherung besteht allerdings nur dann, wenn zwischen dem Unfall und dem Tod nicht mehr als ein Jahr liegt. Des Weiteren muss der Versicherer über den Unfalltod binnen 48 STunden informiert werden.




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Begriffe T

Tagegeld
Hat man in seiner Unfallversicherung die Zahlung von Tagegeld vereinbart, so erhält man für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld, wenn die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person aufgrund eines Unfalls beeinträchtigt ist.

Todesfallleistung
Man hat Anspruch auf die Todesfallleistung wenn aufgrund eines Unfalls, innerhalb eines Jahres der Tod eintritt. Wichtig ist dass der Unfalltod dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden angezeigt wird.