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A B D G I K L M N O P R S T U V Z Begriffe TTagegeld Todesfallleistung |
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Unfall Lexikon - TVon einem Unfalltod spricht man dann, wenn eine Person als Folge eines Unfalls verstirbt. Dies muss nicht zwangsläufig direkt nach dem Unfall geschehen, oftmals tritt der Tod auch erst nach einiger Zeit im Krankenhaus ein. Anspruch auf die Todesfallleistung einer Unfallversicherung besteht allerdings nur dann, wenn zwischen dem Unfall und dem Tod nicht mehr als ein Jahr liegt. Des Weiteren muss der Versicherer über den Unfalltod binnen 48 STunden informiert werden. |
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