Unfall Lexikon - S

Der Sonderausgabenabzug ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht, passt jedoch auch zur Unfallversicherung, da die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer steuerlich geltend gemacht werden können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, und zwar unter der Position Sonderausgaben als Vorsorgeaufwand.




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Begriffe S

Sofortleistung
Sofortleistung bedeutet, dass sie bei bestimmten Verletzungen sofort die versicherte Summe ausgezahlt bekommen.

Sonderausgabenabzug
Sie können die Beiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Zu beachten ist es, dass bei den meisten Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Sozialversicherung die abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind. Einkommenssteuerfreiheit besteht bei den gezahlten Kapitalleistungen aus der privaten Unfallversicherung.