Unfall Lexikon - S

Der Sonderausgabenabzug ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht, passt jedoch auch zur Unfallversicherung, da die Versicherungsbeiträg vom Versicherungsnehmer steuerlich geltend gemacht werden können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, und zwar unter der Position Sonderausgaben als Vorsorgeaufwand.




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Begriffe S

Sonderausgabenabzug
Man kann die Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich geltend machen. Dies bedeutet dass man die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen kann. Sind die Sonderausgaben bereits durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft so besteht die Möglichkeit 50% der Beiträge als Werbungskosten geltend zu machen, wenn die private Unfallversicherung „rund um die Uhr“ Versicherungsschutz bietet.