Unfall Lexikon - O

Ein häfig verwendeter Begriff wenn es um Versicherungen geht, ist die Obligenheit. Obliegenheiten sind die gesetzlichen und vertragliche Verpflichtungen, welche der Versicherungsnehmer, sowie auch die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall hat. Die wohl wichtigste Pflicht hierbei stellt sicherlich die Meldepflicht eines Unfalls an die Versicherung dar.




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Begriffe O

Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat in der Unfallversicherung bei einem Schadensfall folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Er muss der Versicherungsgesellschaft unverzüglich den Unfall melden, er muss sich unverzüglich ärztlich behandeln lassen, bzw. einen Arzt hinzuziehen, er muss den ärztlichen Anweisungen Folge leisten ob die Unfallbedingten Folgen zu mindern und er muss der Versicherungsgesellschaft alle sachdienlichen Auskünfte erteilen. Weiterhin ist der Versicherungsnehmer verpflichtet sich von den durch die Versicherungsgesellschaft beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen, wobei er die Kosten hierfür nicht tragen muss. Alle die oben genannten Punkte zählen zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmer, d.h. zu den gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Eine schuldhaften Verletzung der Obliegenheiten kann die Leistungsfreiheit bzw. Kündigung der Versicherungsgesellschaft nach sich ziehen.