Unfall Lexikon - M

Gerade Invalidität kann zu sehr hohen Einkommensverlusten führen. Sinnvoll ist daher eine entsprechend gute Vorsorge durch die private Unfallversicherung zu treffen. Durch die Vereinbarung einer Mehrleistung vervielfacht sich die Invaliditätsleistung wenn ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht wurde. Der Versicherungsnehmer muss bei einem Schadensfall seiner Meldepflicht nachkommen und den Unfall unverzüglich der Gesellschaft melden.




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Begriffe M

Mehrleistung
Bei einem schweren Invaliditätsschaden und somit einen hohen Invaliditätsgrad entstehen hohe finanzielle Belastungen. Die Mehrleistung vervielfacht die Invaliditätsleistung bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades.

Meldepflicht
Jeder Schadensfall muss unverzüglich dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden. Im Todesfall gilt i.d.R. eine Meldefrist von 48 Stunden, wenn Leistungen beantragt werden.