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Begriffe K
Kinderunfall
Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können über eine Kinderunfallversicherung versichert werden. Sie beinhaltet einen speziellen Kindertarif. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erfolgt die Einstufung in den Erwachsenentarif.
Kosmetische Operationen
Wenn die verletzte Person nach einem Unfall operativ behandelt werden muss, um nach der Heilbehandlung die Verletzung kosmetisch wiederherzurichten, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die dafür entstanden Kosten bis zur vereinbarten Summe. Allerdings nur wenn die kosmetische Operation bis zum Ablauf des 3. Jahres nach dem Unfall erfolgt.
Krankenhaustagegeld
Wenn eine Person aufgrund eines Unfalles stationär behandelt wird, zahlt die Unfallversicherung, sofern ein Krankenhaustagegeld versichert ist, pro Kalendertag der versicherten Person das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Längstens aber 2 – 3 Jahre.
Krankentagegeld
Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls nicht in der Lage ist seiner Arbeit nachzugehen, wird ein vereinbartes Krankentagegeld gezahlt, sofern ein Krankentagegeld versichert ist. Allerdings nur solange der Patient sich in einer ärztlichen Behandlung befindet und längstens ein Jahr.
Kurtagegeld
Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls einen Kuraufenthalt in Anspruch nimmt, sofern ein Kurtagegeld versichert ist, wird ein vereinbartes Kurtagegeld pro Kalendertag gezahlt.
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