Unfall Lexikon - I

Bei einer andauernden körperlichen oder auch geistigen Beeinträchtigung spricht man von Invalidität. Unfallversicherungen beinhalten gewöhnlich eine Invaliditätsleistung sollte die Invalidität infolge eines Unfalls bzw. binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.




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Begriffe I

Invalidität
Eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, bezeichnet man als Invalidität.

Invaliditätsleistung
Hat man eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund eines Unfalls, so hat man Anspruch Invaliditätsleistung. Wichtig ist dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und nach Ablauf von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt ist. Die Invaliditätsleistung erfolgt als Kapitalzahlung und richtet sich in der Höhe nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Invaliditätssumme.