Unfall Lexikon - I

Bei einer andauernden körperlichen oder auch geistigen Beeinträchtigung spricht man von Invalidität. Unfallversicherungen beinhalten gewöhnlich eine Invaliditätsleistung. Sollte die Invalidität infolge eines Unfalls bzw. binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, zahlt die Versicherungsgesellschaft die entsprechende Invaliditätssumme an den Versicherungsnehmer aus.




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Begriffe I

Invalidität
Eine Person ist invalide, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.

Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung wird immer in einem Kapitalbetrag ausgezahlt. Als Grundlage für die Leistungsberechnung wird die Grundsumme (Versicherungssumme) und der unfallbedingte Invaliditätsgrad verwendet. Die Invalidität muss innerhalb von 12 - 18 Monaten (je nach Versicherungsgesellschaft) eintreten und von einem Arzt bestätigt werden.

Invaliditätssumme
Die Höhe der Invaliditätssumme sollte sich nach dem Einkommen richten. Sinnvoll ist es mindestens eine Invaliditätssumme in Höhe des 3-fachen Jahresbruttogehaltes abzusichern. Die Invaliditätssumme ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls.