|
A
B
D
G
I
K
L
M
N
O
P
R
S
T
U
V
Z
Begriffe B
BAFin
Abkürzung für Bundessanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BAFin ist zuständig für die Aufsicht und Kontrolle des Finanzwesens.
Beitragsrückgewähr
Bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr ist eine Unfallversicherung mit einer Lebensversicherung gekoppelt. Deshalb wird nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein gewisser Beitrag zurückerstattet, wenn es nicht zur Leistung des Versicherers kommt. Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr teilt sich der Beitrag in den Risikobeitrag zur Unfallversicherung und zum anderen in einen Sparbeitrag welcher für die Beitragsrückgewähr verwendet wird. Deshalb sind Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr teurer als Standard - Unfallversicherungen.
Bergungskosten
Kosten, die bei Suchaktionen von Unfallopfern bzw. Toten, sowie beim Transport in ein Krankenhaus bzw. bei der Überführung der verletzten Person in den Heimatort anfallen, sind die so genannten Bergungskosten. Die Bergungskosten sind üblicherweise beitragsfrei bis zu einer bestimmten Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung mitversichert.
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie verhüten Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von Arbeitnehmern. Diese werden durch die Berufgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.
Berufsunfähigkeit
Als berufsunfähig gilt eine Person dann, wenn diese auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr fähig ist, ihre berufliche Tätigkeit bis auf weiteres auszuüben. Die Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt.
Bezugsberechtigter
Als Bezugsberechtigter wird jene Person bezeichnet, welche im Versicherungsfall den Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Der Bezugsberechtigte wird beim Vertragsabschluß vom Versicherungsnehmer namentlich genannt. Bei der Unfallversicherung kommt das Bezugsrecht z.B. beim Todesfall, zur Geltung.
BFA
BFA ist die Abkürzung für Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Seit dem 01.10.2005 gibt es die BFA nicht mehr. Die BFA wurde in die Deutsche Rentenversicherung Bund umgenannt. Es war und ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger für Angestellte.
|