Unfall Lexikon - A

Bei der privaten Unfallversicherung ist es üblich, dass es Altersgrenzen gibt. Eine Kinderunfallversicherung kann man beispielsweise nur bis zum 16. Lebensjahr abschließen. Hat man bereits das 65. Lebensjahr erreicht, kann man eine Unfallversicherung nur noch mit einem höherem Beitrag abschließen. Außerdem sind in diesem Fall die Leistungen der Unfallversicherung stark eingeschränkt.




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Begriffe A

Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung bestehen bestimmte Altersgrenzen. Jede Person kann ab Geburt versichert werden. Personen bis zum 18. Lebensjahr können über eine Kinderunfallversicherung versichert werden, wobei das Höchsteintrittsalter bei 16 Jahren liegt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erfolgt die Einstufung in den Erwachsenentarif. Die Aufnahme in eine private Unfallversicherung erfolgt je nach Versicherungsgesellschaft bis zum 65. oder 70. Lebensjahr. Danach besteht die Möglichkeit einen speziellen Senioren – Tarif abzuschließen. Wurde rechtzeitig in einen Senioren – Tarif umgestellt besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz bis zu einem bestimmten Alter beizubehalten. Andernfalls erlischt die Unfallversicherung in der Regel nach Vollendung des 81. Lebensjahrs.

Angebotsformen
Eine private Unfallversicherung wird in verschiedenen Formen angeboten. Es besteht die Möglichkeit eine Einzel – Unfallversicherung, eine Partner – oder Familien- Unfallversicherung abzuschließen. Bei einem Vertrag in dem mehrere Personen versichert sind, werden in der Regel von den Gesellschaften Rabatte eingeräumt. Weiterhin gibt es die Kinderunfallversicherung, sowie die Senioren – Unfallversicherung. Spezielle Angebotsformen, wie Strahlen-Unfallversicherung, Luftfahrt-Unfallversicherung, Reise-Unfallversicherung, Jagd oder die Reiter-Unfallversicherung werden von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

AUB
AUB – Abkürzung für Allgemeine Unfallversicherung Bedingungen.

Arbeitsunfall
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Schaden durch einen Unfall, der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang und seiner beruflichen Tätigkeit steht, hat die versicherte Person einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und falls eine private Unfallversicherung besteht, aus dieser. Weiterhin gilt es als Arbeitsunfall, wenn bei Botengänge, die im Auftrag eines Vorgesetzten ausgeführt werden oder wenn bei Betriebsveranstaltungen sich ein Unfall ereignet.