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Häufig gestellte Fragen zur UnfallversicherungFrage: Ist der Hauptwohnsitz von versicherten Personen bei einer Familien-Unfallversicherung von Bedeutung?Antwort: In den bis zum 01.04.2001 abgeschlossenen Verträgen besteht Versicherungsschutz nur für Personen, die unter gleicher Anschrift (Hauptwohnsitz) wie der Versicherungsnehmer gemeldet sind. Ein Personenausschluss, z. B. einer ausgezogenen Person ist auf Antrag des Versicherungsnehmers möglich. Bei Verträgen ab Beginn 01.04.2001 (Euro-Produkt) ist der Wohnsitz der versicherten Personen vertraglich nicht relevant. (Der Hauptwohnsitz muss jedoch - grundsätzlich - innerhalb Deutschlands liegen.)
Frage: Können Epileptiker eine Unfallversicherung abschließen? Antwort: Ja, Epileptiker können bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine Unfallversicherung abschließen und genießen dort auch vollen bedingungsgemäßen Versicherungsschutz. Lediglich Unfälle infolge eines epileptischen Anfalles bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen.
Frage: Können Diabetiker eine Unfallversicherung abschließen? Antwort: Ja, auch Diabetiker können bei einigen Gesellschaften eine Unfallversicherung abschließen und genießen vollen bedingungsgemäßen Versicherungsschutz. Bei Mitwirkung der bestehenden Krankheit (Diabetes) bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung, kann es jedoch zu einer Minderung der Leistung kommen, sofern der Mitwirkungsanteil 25 % und mehr beträgt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen.
Frage: Können Blinde eine Unfallversicherung abschließen? Antwort: Ja, auch für Blinde bieten diverse Versicherungsgesellschaften eine Unfallversicherung. Die Tatsache, dass die versicherte Person blind ist, hat gegebenenfalls keinerlei Auswirkungen auf eine im Versicherungsfall fällig- werdende Leistung. Jedoch wird im Leistungsfall eine bereits vorhandene Vorschädigung in Abzug gebracht. Das heißt, dass im Fall einer bereits vollständig bestehenden Blindheit (100%) eine Entschädigung der Augen nicht mehr erfolgen kann.
Frage: Familienvorsorge - Für wen, wie lange und mit welchem Leistungsumfang und Beitrag? Antwort: Für wen? Wie lange? Welche Versicherungssummen? Beitrag?
Frage: Gibt es in der Unfallversicherung eine "Doppelversicherung"? Antwort: Nein, Den Begriff der Doppelversicherung gibt es in der Unfallversicherung nicht! Jeder kann so viele Unfallverträge (ggf. unter Berücksichtigung der Höchstversicherungssummen des jeweiligen Versicherers) abschließen, wie er möchte bzw. bezahlen kann. Wenn bei mehreren Gesellschaften Unfallversicherungen bestehen, werden im Versicherungsfall Leistungen aus diesen Verträgen fällig.
Frage: Ist das Tauchen in der Unfallversicherung eingeschlossen? Antwort: Das hobbymäßige Tauchen ist in der Unfallversicherung bei einzelnen Gesellschaften versicherbar. Auch die tauchtypischen Gesundheitsschädigungen (wie z. B. Cassionkrankheit und Trommelfellverletzung) sowie der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser sind eigentlich dann mitversichert, sofern die Versicherungsgesellschaft dieses Risiko anbietet.
Frage: Wann wird die monatliche Unfall-Rente gezahlt? Antwort: Die Unfall-Rente wird in vereinbarter Höhe gezahlt, wenn durch einen Unfall eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mehr als 50 % eintritt. Zusätzlich zur Unfall-Rente wird meistens eine einmalige Zusatzleistung in Höhe der 10-fachen Monatsrente fällig.
Frage: Was passiert, wenn mein Kind Volljährig? (Kinder-Unfallversicherung) Antwort: An die Stelle des Tarifes für Kinder tritt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Der Versicherungsnehmer hat nun ein Wahlrecht: Hierüber wird der Versicherungsnehmer mit einem Brief in Kenntnis gesetzt. Sofern vom Versicherungsnehmer bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages keine Reaktion erfolgt, bleibt automatisch der bisherige Beitrag unverändert und die Versicherungssummen reduzieren sich entsprechend.
Frage: Im Rahmen meiner Bundeswehrzugehörigkeit werde ich vorübergehend in eine "Krisenregion" (z. B. Kosovo) versetzt. Besteht auch während eines Aufenthaltes in einer Krisenregion Unfallversicherungsschutz? Antwort: Während der Dauer des Einsatzes besteht gegebenenfalls Versicherungsschutz für alle Unfälle des täglichen Lebens, mit Ausnahme solcher Unfälle, die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
Frage: Ich werde in Kürze meinen Grundwehrdienst antreten. Können meine Beiträge für die Unfallversicherung vom "Bund" gezahlt werden? Antwort: Auf Antrag des Versicherungsnehmers bei der Unterhaltssicherungsbehörde der Bundeswehr können Beiträge zu einer bereits bestehenden Unfallversicherung rückerstattet werden. |
