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Definition Begriffe W
Waisenrente
Grundsätzlich wird in eine Halb- und eine Vollwaisenrente unterschieden. Sollte ein Elternteil sterben, so haben Kinder Anspruch darauf.
Wartezeiten
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet je nach Rentenart verschiedene Wartezeiten. Die Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, die Wartezeit von 15 Jahren und die Wartzeit von 35 Jahren.
Widerrufsrecht
Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer, hat der Versicherte ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wiederinkraftsetzung
Der Versicherte hat das Recht, seine Versicherung beitragsfrei zu stellen. Innerhalb von zwölf Monaten, kann er die Zahlungen wieder fortführen und den Vertrag somit wieder Inkraftsetzen.
Witwen-/Witwerrente, große
Die große Witwen/Witwerrente erhalten die hinterbliebenen Ehegatten wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und nicht wieder heiraten. Auch Ehegatten mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben erhalten die große Witwenrente.
Witwen-/Witwerrente, kleine
Hat der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt, und besteht für den hinterbliebenen Ehegatten kein Anspruch auf die große Witwen/Witwerrente, so besteht Anspruch auf die kleine Witwen/Witwerrente.
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