Lexikon Rente W

Wenn Sie nicht selbst betroffen sind kennenen Sie sicherlich nicht den Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwen-/Witwerrente. Die große Witwen-/Witwerrente erhält der hinterbliebene Ehegatte unter der Voraussetzung, dass das 45. Lebensjahr vollendet wurde und keine neue Ehe geschlossen wird. Auch für Kinder die noch keine 18 Jahre alt sind erhalten Ehegatten die große Rente.




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Definition Begriffe W

Waisenrente
Stirbt ein Elternteil so haben die Kinder Anspruch auf Waisenrente. Man unterscheidet zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente.

Wartezeiten
Es sind verschiedene Wartezeiten zu erfüllen, je nach Rentenart. Die Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, die Wartezeit von 15 Jahren und die Wartzeit von 35 Jahren.

Wehr- und Zivildienst
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sind Pflichtbeitragszeiten.

Witwen-/Witwerrente, große
Die große Witwen/Witwerrente erhalten die hinterbliebenen Ehegatten wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und nicht wieder heiraten. Weiterhin erhalten auch Ehegatten mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ebenfalls die große Witwenrente.

Witwen-/Witwerrente, kleine
Hat der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt, und besteht für den hinterbliebenen Ehegatten kein Anspruch auf die große Witwen/Witwerrente, so besteht Anspruch auf die kleine Witwen/Witwerrente.