Lexikon Rente V

Aus dem Bereich der Rentenversicherung stammt der Begriff Versicherungsverlauf. Dieser bezeichnet die chronoligische Aufzeichnung aller Zeiten des Versicherten die für die Rente relevant sind.
Über die gespeicherten Daten werden Sie ab dem 43. Lebensjahr regelmäßig informiert, sodass Sie gegebenenfalls Fehlzeiten prüfen können. Wenn Sie jünger sind haben Sie die Möglichkeite Ihren Versicherungsverlauf anzufordern.




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Definition Begriffe V

VAG
Versicherungsunternehmen unterliegen der Aufsicht des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Verbraucherinformationen
Die Verbraucherinformationen müssen dem Antragssteller in schriftlicher Form von Versicherer übergeben werden. Die Verbraucherinformationen erhalten Angaben über Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers, sowie die Angaben über Art und Umfang der Fälligkeit der Leistung, Laufzeit des Vertrages, Beitrag und Zahlungsweise und die Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht.

Vererbung
Stirbt der Förderberechtigte stirbt, besteht nur die Möglichkeit das bestehende Kapital auf einen bestehenden Altersvorsorgevertrag des noch lebenden Ehegatten zu übertragen. Eine andere Übertragung ist nicht möglich.

Versichertenrente
Hierzu zählen folgende Renten: - Regelaltersrente; - Altersrente für langjährig Versicherte; - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; - Rente wegen Berufsunfähigkeit; - Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige; - Altersrente für Frauen; - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

Versicherungsverlauf
Der Versicherungsverlauf ist eine chronologische Auflistung aller rentenrechtlichen Zeiten, die der Versicherte zurückgelegt hat. Die Rentenversicherungsträger unterrichten ihre Versicherten (ab dem 43. Lebensjahr) mindestens alle 6 Jahre über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten personenbezogenen Daten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft wichtig sind. Jüngere Versicherte erhalten ihren Versicherungsverlauf auf Antrag.

Versorgungslücke
Die Differenz zwischen dem Versorgungsziel und allen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsansprüchen wird als Versorgungslücke bezeichnet.

Versorgungsziel
Das Versorgungsziel ist der monatliche Versorgungsbedarf in Euro.