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Definition Begriffe V
VAG
Das Versicherungsaufsichtsgesetz. Alle Versicherungen, mit Ausnahme der Sozialversicherungen, unterliegen diesem Gesetz.
Verbraucherinformationen
Die Verbraucherinformationen müssen dem Antragssteller in schriftlicher Form von Versicherer übergeben werden. Die Verbraucherinformationen erhalten Angaben über Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers, sowie die Angaben über Art und Umfang der Fälligkeit der Leistung, Laufzeit des Vertrages, Beitrag und Zahlungsweise und die Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht.
Vererbung
Eine Vererbung einer privaten Rentenversicherung ist ausschließlich an den Ehepartner möglich.
Versicherte Person
Die versicherte Person ist die im Vertrag als Begünstigte angegebene Person und kann von der Einzahlenden Person abweichen.
Versichertenrente
Hierzu zählen folgende Renten: - Regelaltersrente; - Altersrente für langjährig Versicherte; - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; - Rente wegen Berufsunfähigkeit; - Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige; - Altersrente für Frauen; - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Versicherte Rente
Die versicherte Rente ist die vom Versicherer garantierte Höhe der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu erwartenden Rentenhöhe.
Versicherungsdauer
Je nach Vereinbarung variiert die Versicherungsdauer. Wählt der Versicherte eine lebenslange Rente, gilt die Dauer vom Tag des Abschlusses, bis zum Tode, Wählt der Versicherte jedoch die Variante der Kapitalabfindung, endet die Versicherungsdauer mit Auszahlung des Betrages.
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Versorgungsziel und allen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsansprüchen.
Versorgungsziel
Das Versorgungsziel ist der monatliche Versorgungsbedarf in Euro.
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