Lexikon Rente U

Auf dieser Seite finden sie Erläuterungen zur unterjährigen Zahlungweise, sowie dem unwiderruflichen Bezugsrecht und der Übertragung. Man sollte sich genau überlegen ob man sich für das unwiderruflich Bezugsrecht entscheidet, oder doch lieber das widerruflich Bezugsrecht beim Vertragsabschluß wählt. Denn eine Änderung des unwideruflichen Bezugsrecht ist nur möglich, wenn der Bezugsberechtigte zustimmt.




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Definition Begriffe U

Überschussanteile
Die Beträge, die höher als die zum Vertragsabschluss garantierten Bezüge sind und die Rente letzten Endes höher ausfallen lassen.

Übertragung
Die angesparten Beträge auf eine andere Person zu übertragen, ist nicht möglich. Die einzige Ausnahme ist die Übernahme der Beträge eines verstorbenen Ehepartners.

Unterjährige Zahlungsweise
Jahresbeiträge, die zum Beispiel in Monatsraten aufgeteilt werden, halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden, nennt man unterjährige Zahlungsweise.

Unwiderrufliches Bezugsrecht
Bei dem unwiderruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte einen sofortigen Rechtsanspruch, welcher aber erst mit Eintritt des Versicherungsfalls realisiert wird. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.