Lexikon Rente R

Es gibt verschiedene Arten der Rentenversicherung, die fondsgebundene, die private Rentenversicherung, sowie die gesetzliche Rentenversicherung.
Desweiteren finden sie Informationen zum Rückkauf bzw. dem Rückkaufswert.




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Definition Begriffe R

Ratenzahlung
Der Jahresbeitrag einer Versicherung wird zum Beispiel in monatliche Raten aufgeteilt. Diese sind in der Summe jedoch höher, als der eigentliche Jahresbeitrag, da ein Ratenzuschlag erhoben wird.

Ratenzuschlag
Wird bei einer Versicherung der Jahresbeitrag in monatlichen Raten, so erhebt der Versicherer einen Ratenzuschlag.

Rechnungszins
Auch Garantiezins genannt. Durch den gesetzlich festgelegten Garantiezins hat der Versicherte die Sicherheit, dass für seine Sparbemühungen für das Alter eine Mindestrendite garantiert ist.

Rendite
Auch Effektivzins genannt. Der tatsächliche, jährliche Ertrag des in eine Versicherung eingezahlten Betrages.

Rentenfonds
Bei Rentenfonds legt die Kapitalanlagegesellschaft das Geld in festverzinsliche Wertpapiere an.

Rentenformel
Mit folgender Rentenformel kann man den Rentenanspruch berechnen:Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Rentenanspruch

Rentengarantiezeit
Ist diese Option bei einer privaten Rentenversicherung vereinbart, wird die Rente für den vereinbarten Zeitraum garantiert gezahlt. Sollte der Versicherte vor Ablauf dieser Zeit sterben, werden die Zahlungen an die Erben weiter gezahlt.

Rentenversicherungsträger
Seit dem Jahr 2005 firmieren die Rentenversicherungsträger als "Deutsche Rentenversicherung". Man unterscheidet zwischen dem Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" und dem Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See"

Rentenversicherung, fondsgebundene
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung können die Beiträge (Sparanteil) in Rentenfonds, Aktienfonds oder Mischfonds angelegt werden. Die Renditechancen sind im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung, höher.

Rentenversicherung, gesetzliche
Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert.Die gesetzliche Rentenversicherung dient zur Altersvorsorge, zum Invaliditätsschutz und zur Hinterbliebenabsicherung und zählt für den überwiegenden Teil der arbeitenden Bevölkerung zu einer Pflichtversicherung.

Rentenversicherung, private
Die private Rentenversicherung kann zum Ablauf als monatliche lebenslange Rentenzahlung, aber auch als Einmalbeitrag ausgezahlt werden.

Rente, aufgeschobene
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung erfolgt die Rentenzahlung erst nach einem festgelegten Zeitraum, indem der Versicherungsnehmer Beiträge entrichtet.

Riester Rente
Die staatlich geförderte private Rentenversicherung. Auf Antrag erhält der Versicherte staatliche Zuschüsse zu seinen Sparbeträgen.

Risikozuschlag
Der Risikozuschlag ist ein Zuschlag auf den Beitrag. Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, wenn er aufgrund von Vorerkrankungen den Antrag zu dem Beitrag nicht annehmen kann.

Rückkauf
Die Rückvergütung welche der Versicherungsnehmer aufgrund der Kündigung seiner Lebens- bzw. Rentenversicherung erhält, wird als Rückkauf bezeichnet.

Rückkaufswert
Der Betrag den der Versicherte erhält, wenn er seine Versicherung vor regulärem Ablauf kündigt. Dabei muss der Versicherte mit teilweise erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

Rücktritt
Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer, hat der Versicherte ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Rürup Rente
Auch Basisrente genannt und der wichtigste Grundstein für die Altersvorsorge. Ähnlich strukturiert, wie die so genannte Riester-Rente, jedoch kann die Auszahlung ausschließlich in einer lebenslangen Rente erfolgen.