|
A
B
D
E
F
G
H
K
L
M
O
P
R
S
U
V
W
Z
Definition Begriffe P
Pflegebedürftigkeit
Personen die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, fremder Hilfe bedürfen, sind Pflegebedürftig. Man unterscheidet dann noch zwischen drei verschiedenen Pflegestufen.
Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Man hat jedoch die Möglichkeit diese durch eine private Pflegerentenzusatzversicherung zu ergänzen. Die Pflegerentenzusatzversicherung kann bei einer Lebensversicherung eingeschlossen werden und es kommt dann zur vereinbarten lebenslangen Rentenzahlung, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit pflegebedürftig wird,
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist die Absicherung der Versicherten im Falle der Pflegebedürftigkeit. Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen.
Pflichtversicherung Selbstständiger
Es besteht auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen, wie auch für Arbeiter und Angestellte die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den versicherungspflichtigen Selbständigen zählen u.a. Künstler, Lehrer, Erzieher, Handwerker, etc.
|