Lexikon Rente O

Der Begriff Obliegenheiten bedeutet so viel wie Verpflichtung. Im Rahmen der Versicherung bezeichnen Obliegenheiten die Pflichten denen der Versicherungsnehmer unterliegt. Darunter fällt beispielsweise die Verpflichtung einen Versicherungsfall anzuzeigen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer bei Verletzung von Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten!




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Definition Begriffe O

Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer unterliegt diversen Pflichten, die auch Obliegenheiten genannt werden. Dazu gehören z.B. die Anzeigepflicht im Versicherungsfall, die vorvertragliche Anzeigepflicht, etc. Bei schuldhafter Verletzung der Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz entfallen und der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.