Lexikon Rente M

Im Altersvermögensgesetzt ist festgelegt, dass ein Förderberechtigter, welcher die volle staatliche Förderung auf seinen Altersvorsorgevertrag erhalten will, jährlich einen Mindesteigenbeitrag leisten muss. Dieser beträgt ab dem Jahr 2008 4% vom Vorjahres Bruttoeinkommen.




A B D E F G H K L    M    O P R S U V W Z

Definition Begriffe M

Mindestbeitrag
Es gibt für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Mindestbeitrag.

Mindesteigenbeitrag
Will ein Förderungsberechtigter die maximale staatliche Förderung lt. Altersvermögensgesetz erhalten, so muss er einen Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag ist gestaffelt und beträgt ab 2007 3% und ab 2008 4 %.

Mischfonds
Bei den Mischfonds wird das Geld der Kunden von den Kapitalanlagegesellschaften in festverzinsliche Wertpapiere aber auch in Aktienfonds angelegt. Diesen Begriff findet man häufig bei den fondgebundenen Rentenversicherungen.