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Definition Begriffe L
Landesversicherungsanstalt
Träger der Rentenversicherung der Arbeiter sind die Landesversicherungsanstalten. Normalerweise ist für den Arbeiter die Landesversicherungsanstalt an seinem Wohnort zuständig. Es gibt 23 Landesversicherungsanstalten in Deutschland.
Leibrente
Man unterscheidet zwischen der lebenslänglichen Leibrente und der gekürzten Leibrente. Beide Formen sind Renten auf das Leben einer Person und werden deshalb als Leibrenten bezeichnet. Hierzu zählen u.a. die Altersrente und die Berufsunfähigkeitsrente.
Lohnabzugsverfahren
Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zu den Sozialversicherungen und führt den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Bruttoarbeitslohn ab. Dies sind die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege und Arbeitslosenversicherung.
Lohnersatzleistung
Lohnersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträger gezahlt. Hierzu zählen Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.. Bezieht man Lohnersatzleistungen so ist man in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.
Lohnfortzahlung
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, so erhält er für 6 Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung muss der Arbeitnehmer, falls er immer noch arbeitsunfähig ist, Krankengeld beantragen.
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