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Definition Begriffe L
Landesversicherungsanstalt
Träger der Rentenversicherung der Arbeiter sind die Landesversicherungs- anstalten.
Lastschrift
Beim Lastschriftverfahren bucht der Versicherer die fälligen Beiträge automatisch monatlich vom Konto des Versicherten ab und führt sie den Sparbeträgen zu.
Laufender Beitrag
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung hat der Versicherte dem Versicherer monatlich einen festgelegten Beitrag zu entrichten, der seinem Sparbetrag zugeführt wird.
Leibrente
Diese Rente wird lebenslänglich gezahlt. Die Zahlungen des Versicherers beginnen mit dem Eintritt des Versicherten in die Rente und endet mit dessen Tod.
Lohnabzugsverfahren
Der Arbeitgeber behält den Teil der Sozialabgaben, die vom Arbeitnehmer getragen werden von dessen Bruttolohn ein und führt sie zusammen mit dem Arbeitgeberanteil als gesamten Betrag der zuständigen Stelle zu.
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