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Definition Begriffe K
Kapitalabfindung
Die Geldleistung des Versicherers, welche bei Vertragsablauf an den Versicherten einmalig ausgezahlt wird, bezeichnet man als Kapitalabfindung.
Kapitalwahlrecht
Der Versicherte einer privaten Rentenversicherung hat zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen das Recht zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und der Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung zu wählen.
Kalenderjahrmethode
Es gibt zwei verschiedene Methoden zur Eintrittsalterberechnung. Die Halbjahresmethode und die Kalenderjahrmethode. Bei der Kalenderjahrmethode entspricht das Eintrittsalter dem Jahr des Versicherungsbeginns abzgl. dem Geburtsjahr.
Kapitalentnahme für Wohneigentum
Bei einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zum Zweck der Anschaffung von Wohneigentum, Kapital zu entnehmen. Das entnommene Kapital muss allerdings zum Rentenbeginn wieder in den Vertrag eingezahlt sein, um die Förderungen nicht zu verlieren.
Kapitalertragsteuer
Sollte ein Versicherter zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen aus seiner privaten Rentenversicherung die Kapitalabfindung anstatt der lebenslangen Rente wählen, so muss er eine Kapitalertragssteuer entrichten. Diese ist nicht zu entrichten, wenn man die lebenslange Rente wählt.
Kündigung
Private Rentenversicherungen können vom Versicherten jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit oftmals hohen Verlusten gekündigt werden. Der Versicherer hingegen hat nur in wenigen Fällen die Möglichkeit einen solchen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Künstlersozialkasse
Künstler und Puzblizisten sind in der Künstlersozialkasse pflichtversichert.
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