Lexikon Rente H

Informationen Rund um die Begriffe die ihnen im Bereich der Rentenversicherung sicherlich schön öfter begegnet sind, oder noch begegnen werden.
Wie die Handwerksrolle in welcher die selbstständigen Handwerksmeister geführt werden. Nur wenn man in der Handwerksrolle eingetragen ist darf man im Handwerklichen Bereich die Selbstständigkeit ausüben.




A B D E F G    H    K L M O P R S U V W Z

Definition Begriffe H

Halbjahresmethode
Zur Bestimmung des Eintrittsalter benötigt man eine Berechnungsmethode. Die Halbjahresmethode ist eine Berechnungsmethode, wobei das Eintrittsalter das Alter ist, welches dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt.

Handwerksrolle
In der Handwerksrolle sind alle ansässigen selbständigen Handwerksmeister geführt. Die Selbständigkeit im handwerklichen Bereich darf nur ausgeübt werden, wenn man in der Handwerksrolle geführt ist. Die Handwerker die in der Handwerksrolle eingetragen sind unterliegen auch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Handwerker hat jedoch die Möglichkeit unter bestimmten Vorraussetzung die Befreiung zu beantragen.

Hauptversicherung
Eine Rentenversicherung, oder eine Risiko-Lebensversicherung, oder eine gemischte Lebensversicherung ist eine Hauptversicherung. Die Hauptversicherung kann alleine existieren, wobei eine Zusatzversicherung wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht alleine existieren kann, sondern in eine Hauptversicherung integriert wird.

Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit bei einer privaten Rentenversicherung eine Hinterbliebenrente als Todesfallschutz bis zur Höhe der Hauptversicherungsrente einzubauen.