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Definition Begriffe G
Gehaltsumwandlung
Die Gehaltsumwandlung ist eine Form der Direktversicherung. Hier führt der Arbeitgeber die Beiträge vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge stammen aus Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld, etc. Bei der Gehaltsumwandlung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person.
Geldwäschegesetz
Man muss beim Abschluss einer Renten-Lebensversicherung eine entsprechende Erklärung wegen dem Geldwäschegesetz im Antrag abgeben.
Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist nicht schriftlich fixiert, bildet aber die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsatz des Generationenvertrages ist es, das die Beiträge der Arbeitnehmer zur Rentenzahlung der Rentner verwendet werden.
Gesundheitsprüfung
Damit der Versicherer das zu versichernde Risiko kalkulieren kann, hat er die Möglichkeit unter Umständen eine ärztliche Untersuchung anzuordnen. Bei einer normalen Rentenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Die Gesundheitsprüfung kann aber beim Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung nötig sein.
Gewinnanteile
Die Gewinnanteile sind nicht garantiert und variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Die Gewinne die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden in Form von Gewinnanteilen an die Versichertengemeinschaft zurückgegeben.
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