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Definition Begriffe G
Garantiezins
Auch Rechnungszins genannt. Durch den gesetzlich festgelegten Garantiezins hat der Versicherte die Sicherheit, dass für seine Sparbemühungen für das Alter eine Mindestrendite garantiert ist.
Gehaltsumwandlung
Auch Direktversicherung genannt. Die Beiträge für eine Versicherung werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und sind somit weder Sozialabgaben- noch Steuerpflichtig.
Generationenvertrag
Der Generationenvertrag bildet aber die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser besagt, dass die Beiträge der Arbeitnehmer zur Rentenzahlung der Rentner verwendet werden.
Gesundheitsprüfung
Solange eine private Rentenversicherung ohne Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird, ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Gewinnbeteiligung
Erwirtschaftet der Versicherer bei der Anlage der Sparbeträge des Versicherten eine höhere Rendite, als den gesetzlichen Garantiezins, so wird der Versicherte an diesen Gewinnen beteiligt. Diese Beträge werden der Rente hinzugefügt und können diese zum Teil erheblich erhöhen.
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