Lexikon Rente E

Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der außerstande ist seiner Erwerbstätigkeit (gleich in welchem Beruf) regelmäßig auszuüben, aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung.
Eine Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Man unterscheidet zwischen der Rente wegen voller Erwerbsminderung und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.




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Definition Begriffe E

Einmalbeitrag
Durch einmalige Zahlung einer größeren Summe in eine private Rentenversicherung kann ein Versicherter schon vier Wochen später von zusätzlichen monatlichen Einkünften profitieren.

Eintrittsalter
Das Alter, in dem ein Versicherter in der Regel die Leistungen der Rente in Anspruch nimmt.

Erwerbsminderungsrente
Ist ein Versicherter nicht in der Lage, seinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen in vollem Umfang nachzugehen, liegt eine Erwerbsminderung vor. Dabei wird in teilweise und volle Erwerbsminderung unterschieden.

Erwerbsunfähigkeit
Ist ein Versicherter nicht in der Lage, seinem Beruf aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nachzugehen, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor.