Lexikon Rente D

Als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung bekannt. Sie stellt eine spezielle Form der Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung dar. Hierbei schließt der Arbeitgeber die Versicherung ab und ist so Versicherungsnehmer, versicherte Person und somit begünstigt ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge sind entweder umgewandeltes Gehalt, oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber.




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Definition Begriffe D

Deckungskapital
Die Summe der in eine Renten- versicherung eingezahlten Beiträge plus deren Überschüsse.

Deckungsstock
Um Verpflichtungen aus laufenden Verträgen jederzeit nachkommen zu können, muss der Versicherer dementsprechend Geld zur Verfügung haben. Dies wird als Deckungsstock bezeichnet.

Direktversicherung
Auch Gehaltsumwandlung genannt. Die Beiträge für eine Versicherung werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und sind somit weder Sozialabgaben- noch Steuerpflichtig.

Drei-Schichten-System
Setzt sich zusammen aus der Basisversorgung ( gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente), Zusatzversorgung (Riester-Rente, Betriebsrente) und Kapitalanlageprodukte ( Kapital- lebensversicherung, private Rentenversicherung).

Dynamik
Die Beiträge zu einer Versicherung erhöhen sich in regelmäßigen Abständen, um die übliche Inflationsrate auszugleichen.