Lexikon Rente A

Das Altersvermögensgesetz bildet die Grundlage für die im Jahr 2001 durchgeführte Rentenreform. In diesem Gesetz wird die gesetzliche Rentenversicherung, durch die Arbeitnehmer versichert sind, sowie die durch staatliche Zulagen geförderte private Altersvorsorge, besser bekannt als Riester Rente, geregelt.




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Definition Begriffe A

Ablaufleistung
Die Leistung, die der Versicherer nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherten auszahlt. Dies beinhaltet die eingezahlten Beiträge und die Gewinnanteile.

Abrechnungsverband
Jede private Rentenversicherung gehört einem Abrechnungsverband an. Die Gewinnbeteiligung der Gesellschaft richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes.

Abschlusskosten
Kosten, die beim Abschluss einer Versicherung anfallen. Dazu gehören unter Anderem Vermittlungskosten.

Ablaufphase
Die Endphase der Versicherung, wenn diese flexibel gewählt wurde. Dies ermöglicht eine problemlose Verlängerung der Vertragslaufzeit.

Altersvermögensgesetz
Das Altersvermögensgesetz regelt die gesetzliche Rentenversicherung sowie die zulagengeförderte private Altersvorsorge. Dieses Gesetz ist die Grundlage der Rentenreform 2001.

Altersversorge
Die finanzielle Absicherung des Alters. Beispielsweise durch eine private Rentenversicherung.

Anlageformen
Die Art, Geld anzulegen, um sich für das Alter abzusichern. Zum Beispiel: Banksparplan oder Fondssparplan.

Antrag (Zulagenantrag)
Die staatlichen Zulagen zur privaten Rentenversicherung müssen beantragt werden. Dazu bevollmächtigt der Versicherte den Versicherer, der diesen dann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen stellt.

Anzeigepflicht
Die Pflicht des Versicherten vor Abschluss eines Vertrages alle bekannten Umstände, die den Vertrag betreffen, anzugeben.

Aufgeschobene Rentenversicherung
Hierbei wird der Zahlungszeitpunkt bei Vertragsabschluss schon festgelegt und der Versicherte kann zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalabfindung wählen.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen