Lexikon Rente A

Das Altersvermögensgesetz bildet die Grundlage für die im Jahr 2001 durchgeführte Rentenreform. In diesem Gesetzt wir die gesetzliche Rentenversicherung, durch die Arbeitnehmer versichert sind, sowie die durch staatliche Zulagen geförderte private Altersvorsorge, besser bekannt als Riester Rente, geregelt.




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Definition Begriffe A

Ablaufleistung
Bei Vertragsende bzw. wird das garantierte Todes- bzw. Erlebensfallkapital zzgl. Gewinnanteile ausgezahlt. Diese Summe nennt man Ablaufleistung. Man kennt diesen Begriff aus dem Bereich der privaten Lebens – und Rentenversicherung.

Abrechnungsverband
Jede private Rentenversicherung gehört einem Abrechnungsverband an. Die Gewinnbeteiligung der Gesellschaft richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes.

Abschlusskosten
Der Beitrag zur privaten Rentenversicherung besteht aus dem Sparanteil und dem Kostenanteil. Der Kostenanteil beinhaltet die Abschlusskosten die die Kosten für Vermittler und Aufwendungen für den Außendienst abdecken.

Aktienfonds
Bei Aktienfonds wird das Geld der Kunden nur in Aktien angelegt, man unterscheidet hierbei nur wie risikobehaftet die einzelnen Aktien sind. Aktienfonds zählen zu den Kapitalanlageformen und spielen bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen eine große Rolle.

Aktueller Rentenwert
Man benötigt zur Berechnung der Rentenansprüche den aktuellen Rentenwert. Der Rentenwert wird jährlich zum 01.07. festgelegt und ist abhängig von der Veränderung der Löhne und Gehälter.

Altersvermögensgesetz
Das Altersvermögensgesetz regelt die gesetzliche Rentenversicherung sowie die zulagengeförderte private Altersvorsorge. Dieses Gesetz ist die Grundlage der Rentenreform 2001.

Altersversorgung, private
Das Alterssicherungssystem ist ein drei Säulen System in welchen die private Altersversorgung eine Säule bildet. Man soll durch die private Altersvorsorge evtl. entstehende Versorgungslücken schließen, die bei Rentenbeginn auftreten. Die beliebteste Form der privaten Altersversorgung ist die private Renten- und/oder Lebensversicherung.

Altersvorsorge, betriebliche
Die zweite Säule im Alterssicherungssystem ist die betriebliche Altersversorgung. Hierbei unterscheidet man zwischen der Pensionszusage, der Unterstützungskasse, der Pensionskasse und der Direktversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der mit einem Teil seines Einkommens Beiträge zahlt, hat das Recht zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung.

Anlageformen, begünstige
Mit der Rentenreform von 2001 hat jeder die Möglichkeit bestimmte Anlageformen staatlich begünstigt zu bekommen. Die Anlageformen müssen aber zugelassen sein und bestimmte Kriterien erfüllen. Hierbei zählen die private Rentenversicherung, die klassische Lebensversicherung, fondsgebunden Lebens- und Rentenversicherung, Aktienfondssparpläne etc.

Anzeigepflicht, vorvertragliche
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung unterliegt der Versicherungsnehmer der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Hierbei muss der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft alle bekannten Umstände nennen, die für den Versicherer zur Übernahme des Risikos relevant sind. Überwiegend sind dies die im Antrag gestellten Fragen zur Beantwortung des Gesundheitszustandes. Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht so hat der Versicherer die Möglichkeit des Rücktritts.

Arbeitsunfähigkeit
Kann man aufgrund eines bestehenden Leidens seiner bisherigen Arbeit nicht nachgehen, so spricht man von Arbeitsunfähigkeit. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld für längstens jedoch 78 Wochen. Darin ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers von 6 Wochen enthalten.

Arbeitsunfall
Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit , so spricht man von einem Arbeitsunfall. Arbeitsunfälle sind über die gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen