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UnisextarifeDie Vorschriften gerade im Bereich der Beratung gegenüber Kunden haben sich erheblich weiterentwickelt und wurden verschärft. So sind jetzt nach den Neuerungen aber 2005 die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, den Kunden genauestens zu informieren und dem Kunden einen Ausblick auf erwartete Kapitalentwicklung für die nächsten zehn Jahre darzulegen. Bei diesen Berechnungen müssen auch die unterschiedlichen Zinssätze berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde ein einheitlicher Tarif für Männer und Frauen geschaffen. Bis jetzt war es immer so geregelt, dass die Rentenauszahlungen im Alter für die Frauen meist um 15 Prozent verringert wurden und es bei dem männlichen Geschlecht hingegen zu einer Auszahlung von 100 Prozent gab. Das lag daran, da die Frauen eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Männer, also somit auch ein höherer Kostenaufwand für die Versicherungsunternehmen entsteht.
Da gerade bei der Riester-Rente der hohe Anteil von staatlicher Förderung im Vordergrund steht, wies der Gesetzgeber diese Unterscheidung zwischen Mann und Frau von sich und die Unisextarife wurden gesetzlich vereinbart und gerade bei der Riester-Rente als Pflicht eingeführt. Das gilt für alle Verträge, die ab dem Jahr 2006 abgeschlossen wurden. So wurde einheitlich geschaffen, dass es nun unabhängig vom Geschlecht gewährleistet wurde, für den gleichen Beitragssatz auch die entsprechenden Leistungen zu erhalten und somit keine Verluste entstehen. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Gesetzgebung ist das Bundesamt für Finanzdienstleistung zuständig. Es wurden bundesweit so genannte Zertifikate an Finanzdienstleistungsunternehmen vergeben, die somit die Berechtigung gewährleisten Riester-Produkte zu verkaufen. Wir sprechen hier von einer Zahlt weit über 3500 berechtigen Finanzdienstleistern. Die Verträge müssen bundeseinheitlich an die neuen Bedingungen angepasst werden. |

