Förderrente : Riester Rente

Die Riester Rente ist eine Form der Altersvorsorge welche vom Staat unterstützt wird. Die Beiträge richten sich dabei nach dem Vorjahresbruttoeinkommen. Ab 2008 beträgt der Beitragssatz 4%. Eltern erhalten für ihre Kinder eine Kinderzulage bei der Riester Rentenversicherung.




Riester Rente

Seit dem 01.01.2002 werden staatlich zertifizierte Altersvorsorgeprodukte vom Staat bezuschusst. Die so genannte Riester Rente. Jeder der förderberechtigt ist, kann sich mit Hilfe des Staates seine private Altersvorsorge aufbauen.

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte,
  • Pflichtversicherte gleichstehender Personen,
  • Empfänger von Besoldung bzw. von Amtsbezügen oder diesen gleich gestellten Personen. Sie alle profitieren von den Vorteilen der stattlich zertifizierten Altersvorsorge mit Garantie. Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht.

 

Welche Anlagevarianten gibt es?

Ertrag:
Sparanteile und Überschüsse werden konventionell angelegt. Die Sicherheit steht im Vordergrund.

Wachstum:
Die Mischung macht´s. Während die Überschussanteile in Fonds angelegt werden, ist der Sparanteil konventionell investiert. Somit entsteht ein ausgewogener Mix von Chance und Sicherheit.

Chance:
Durch eine maximale Anlage in Investmentfonds erhöht sich Ihre Chance an der Wertentwicklung des Börsengeschehens teilzunehmen. Eine gewisse Risikobereitschaft sollte allerdings mitgebracht werden.

 

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK:

  • Staatlich geförderte Altersversorgung - für jeden Anlegertyp die passende Produktvariante
  • Sicherheit und gleichzeitig attraktive Rendite
  • Garantierte lebenslange Rente
  • Hinterbliebenenschutz, sowohl vor als auch nach Rentenbeginn
  • Rentenaufbauplan möglich:

    • stufenweise Erhöhung lt. Altersvermögensgesetz
    • jährliche Erhöhungen möglich
    • freiwillige dynamische Beitrags- und Leistungsanpassung

Neuerungen seit 01.01.2005

Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes verändert sich die Grundlagen der erfolgreichen Riester Rente.

Kapitalauszahlungen:
Künftig haben Sie die Möglichkeit eine einmalige 30 %ige Auszahlung des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.

Vereinfachung:
Das Zulagenverfahren wurde vereinfacht. Alle Förderberechtigten haben nun die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Damit beauftragen Sie Anlageunternehmen den Zulagenantrag während des gesamten Ansparprozesses zu stellen, was eine erhebliche Erleichterung für Ihre Zulagenbeantragung darstellt.

Zulagen im Überblick:
In den Genuss der Zulage kommen Sie auf Antrag. Wenn Sie ab 2005 2 %, ab 2006 3 % und schließlich ab 2008 4 % Ihres Einkommens* aufwenden - inklusive der Zulagen -, erhalten Sie den jeweils maximalen Fördersatz:

AbAlleinstehendeEhepaare**Je Kind
200576 EUR152 EUR92 EUR
2006114 EUR228 EUR138 EUR
2008154 EUR308 EUR185 EUR

*sozialversicherungspflichtiges Vorjahresbruttoeinkommen bzw. Besoldung/Amtsbezüge des Vorjahres bei Beamten
** bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut

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